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Innerhalb meines Interesses bei netcologne als neuer Anbieter ob eines Festnetzanschlusse mit DSL-Leitung und neuer Telefonnummer, lehnte ich zweimal telefonisch und schriftlich eine Portierung ab. Konkret: Bei meinem derzeitigen Versorger-Telkom sollte die bestehendeTelefonnummer nicht zwecks Übernahme eingefordert werden. Sie stellten trotzdem einen Anbieterwechselauftrag bei der Telekom, dieser Begriff läuft nämlich unter Portierung, und das ohne jeglich Unterschrift von mir. Folge: Ich habe ohne die Rücknahme dieses Auftrages (Portierung) keinen Einfluss mehr bei der Telekom. Die Kündigung läuft. Damit nicht genug: Laut netcologne soll ich schriftlich beantragen, dass die Portierung durch sie bei der Telekom zurück genommen wird. Anders: Ich soll eine Portierung, die ich nie anstrebte und gegen meinen Willen ohne Unterschrift beantragt wurde, durch Ersuchen bei den Übeltätern rückgängig machen. Das braucht man nicht weiter kommentieren.





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