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Ich habe meine Fitbit charge hr (Kaufdatum: 22.12.2015) wegen mangelnder Funktion und Gummiablösung im Servicecenter abgegeben. Relativ schnell erhielt ich eine Nachricht, die Uhr wäre nicht mehr zu reparieren und ich bekam eine Gutschrift über den ZEITWERT in Höhe von 89 Euro. (neu: 125 Euro)

Das BGB sieht eine solche Regelung nicht vor. BGB §437 in Verbindung mit §439 sind die Ansprüche während der Garantiezeit eindeutig geregelt.

Leider reagiert NIEMAND auf meine E-Mails.

Bitte hiermit Stellungnahme. Andernfalls muss ich einen Anwalt mit der Klärung beauftragen.





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