Die Leistung "funktionsanalytische Maßnahme" wird trotz gegensätzlicher Stellungnahme des Zahnarztes ausgeschlossen.
Die Leistung wird mit der Behauptung verweigert, dies ist im Tarif EZ50 nicht vorhergesehen.
Diese Maßnahme ist Teil der Zahnersatzmaßnahme. Dies ist laut Tarifbedingungen
erstattungspflichtig. Einen konkrete Passage in den Bedingungen zur Begründung
der Leistungsverweigerung konnte von dem Unternehmen trotz mehrmaliger Auf-
forderung nicht benannt werden.