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Ich bekomme dieses Hilfsmittel seid 2008 auf Antrag.

Ein Aufenthalt im ZIP Schlaflabor im Jahr 2007 ergab, dass ein Beatmungsgerät aufgrund meiner Unverträglichkeit mit Masken keine mögliche Behandlungsmethode ist.

Ich benutze die Gebissschiene seit 2008 und habe seitdem beim Schlafen keine relevanten Atemaussetzer, was auch durch Lungenarzt in regelmäßigen Abständen kontrolliert wird. Daher ist hier ein Nutzen und Nachweis sehr wohl zu erkennen und nachgewiesen.

Der ständige Hinweis der Techniker Krankenkasse und die Ausrede „Ohne eine positive Bewertung des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), die unmittelbar mit einer neuen Behandlungsmethode im Zusammenhang stehen, dürfen von der GKV NICHT übernommen werden.“ kann ich so NICHT teilen. Dann hätten sie und auch andere Kassen eigentlich nie zahlen dürfen!

Diese Behandlungsmethode ist seit vielen Jahren bereits NICHTS Neues und im übrigen billiger.

Ich behaupte, die Techniker Krankenkasse und auch der G-BA haben es bis heute versäumt oder unterlassen den gesundheitlichen Nachweis durchzuführen. Ich und viele andere Patienten wissen es besser. Nicht anwendbare Beatmungsgeräte für eine große Gruppe von Schlafapnoe-Patienten kosten außerdem langfristig viel mehr.

Die Techniker Krankenkasse eine von wenigen Krankenkassen die immer wieder Probleme machen. Andere gesetzliche Krankenkassen zahlen anstandslos. Und das, obwohl diese sicher auch dem G-BA unterstehen.





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