Fluege.de wirbt damit, Flüge zu absoluten Tiefpreisen zu vermitteln. Schön wär's. Das Erwachen kommt mit der Buchungsbestätigung. Hier erfährt der Kunde plötzlich, dass zusätzlich zu dem an die Fluggesellschaft zu zahlenden Preis (hier: 856 Euro) eine Servicegebühr an Fluege.de in Höhe von 99,96 Euro zu entrichten ist. In den AGB wird zwar erwähnt, dass für einen "Teil" der Flüge Gebühren erhoben werden "können", einen konkreten Hinweis gibt es aber vor Abschluss des Buchungsvorgangs nicht.
Angeblich soll nach Behauptung von Fluege.de beim Zahlungsvorgang auf Gebühren hingewiesen werden. Ich kann das für meinen Fall ausschließen. Eine Gebühr für den Zahlungsvorgang wäre im Übrigen aber auch rechtswidrig und nichtig, selbst wenn in den AGB etwas Anderslautendes stünde. Denn der im Juli 2017 neu eingeführte § 270a BGB verbietet die Erhebung von Gebühren für die Zahlungsart.