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Bedingt durch einen Todesfall innerhalb der Familie bin ich auf psychologische Hilfe angewiesen. Da kein Arzt der gesetzlichen Krankenkasse einen Termin frei hatte, schlug mir die IKK Zweigstelle in Siegburg vor, zu einem Therapeuten zu gehen, welche nur privat abrechnet. Die IKK bat mich, min. 5 Therapeuten der gesetzlichen Krankenkassen abzutelefonieren und deren Namen zu notieren, um diese Ausnahme einen privat Therapeuten aufsuchen zu können, begründen zu können. Ich war froh dass man mir so unkompliziert und schnell geholfen hat, zumal ich einen privaten. Therapeuten fand, der mich sofort unter seine Fittiche nahm. Ich reichte also die Liste ein und ging davon aus, dass alles seine Richtigkeit hat. Nach knapp 3 Monaten kam das böse Erwachen. Ich erhielt via Post die Aufforderung nachzuweisen, dass kein Therapeut (welcher gesetzlich Versicherte behandelt) zum damaligen Zeitpunkt einen Termin frei hatte. In einem sehr unfreundlichen Telefongespräch mit der Sachbearbeiterin aus Köln wurde mir klar gemacht, dass sofern ich diesen Nachweis nicht erbringe die Behandlungskosten selber tragen muss. Ich telefonierte also erneut, ins. 10 Therapeuten versicherten mir, dass es weder zum akuten Zeitpunkt, noch jetzt aktuell eine Behandlung möglich wäre. Auch dieses Schreiben reichte ich bei der IKK ein, seit dem ruht meine Behandlung, da meine Therapeutin bisher nach ca. 8 Sitzungen noch kein Geld gesehen hat! Bei der IKK komme ich telefonisch nicht durch, auch die Ansprechstelle in Siegburg konnte den Sachverhalt nicht klären. Ich frage mich also, ob und wie es weiter geht.





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