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Von der Telekom erhielt ich anlässlich meines Anbieterwechsels ein Formular zur Unterschrift, mit der Begründung, dass beim Voranbieter angeblich andere Angaben zur Portierung vorgelegen hätten.

In diesem Auftragsformular hat die Telekom eigenmächtig eine Rufnummernportierung eingetragen, obwohl diese beim Voranbieter von mir nicht beantragt und von mir auch nicht gewünscht wurde.

Den fehlerhaften Eintrag habe ich auf dem Anschreiben beanstandet. Ich habe schriftlich mitgeteilt, dass für mich keine Rufnummernmitnahme erforderlich ist und nur dann durchgeführt werden soll, wenn dadurch keine Zusatzkosten entstehen.

Diese Erklärung ging der Telekom zusammen mit dem Auftragsformular zu, so dass die Erklärung rechtswirksamer Bestandteil des Auftragsformulars geworden ist. Ich kann beweisen, dass Erklärung und Formular der Telekom zusammen zugegangen sind.

Auf dem Auftragsformular selbst habe ich bewusst nicht herumgemalt, da das Formular maschinenlesbar ist und ich eine weitere Verzögerung des Wechselprozesses nicht gefährden wollte. Die Willenserklärung ist jedoch eindeutig als Änderungswunsch des Formulars oder hilfsweise auch als Widerruf einer gebührenpflichtigen Rufnummernportierung zu verstehen.

Trotz dieses eindeutigen Auftrags hat die Telekom eine Rufnummernportierung durchgeführt, die vom Voranbieter mit 29,95€ berechnet wurde, die ich von der Telekom als Schadenersatz zurückgefordert habe.

Nachdem die Telekom zunächst meine Reklamation nicht bearbeitet hat, behauptet man dort nun, dass eine entsprechende Änderung bzw. ein fristgerechter Widerruf nicht vorgelegen hätte. Dumm nur, dass mir die Telekom schriftlich bestätigt hat, dass Erklärung und Antragsformular dort zusammen eingegangen sind.

Die Telekom weigert sich ausdrücklich, den Schaden zu übernehmen. Es wird betont, dass die Telekom dies auch aus Kulanz nicht tun möchte und man fordert mich ausdrücklich auf, von weiteren Anfragen hinsichtlich meiner Reklamation abzusehen.

Das empfinde ich als extrem kundenunfreundlich und respektlos.

Ich werde die Angelegenheit daher meinem Anwalt übergeben, wenn die Telekom sich nicht vielleicht doch noch zu einer kulanten Lösung entscheidet.





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