Startseite > Barmer GEK > Beschwerde-Nr.: 170349 > Eingabeformular Firmenantwort
Wollen Sie auf diese Beschwerde antworten?

Wiederholt rufen MitarbeiterInnen bei meinem pflegebedürftigen Ehemann K.-P. V. an und versuchen die gestellten schriftlichen Anträge auf Pflegeleistungen am Telefon abzulehnen.

Wenn dann gebeten wird, die Bescheiderteilung gemäß SGB X schriftlich durchzuführen mit Rechtsbehelf, wird dies nicht beachtet und einfach weitergeredet.

Bei einem Pflegegraderhöhungsantrag wurde diesbezüglich nach entsprechender telefonischer Absage zwar ein Bescheid erteilt, aber verlangt, dass der Widerspruch nun schriftlich zurückgenommen wird.

Die Krankenkassen sind dem SGB V verpflichtet. Dementsprechend gilt für sie auch das SGB X.

Klaus Peter Villwock





Bitte füllen Sie alle Angaben vollständig aus.
Firma / Institution 
Adresszusatz 
Straße und Hausnummer 
Ort  PLZ
Land 
Bereich / Abteilung 
Ansprechpartner 
Position 
Telefon  Fax
Ihre E-Mail-Adresse 
Ja, ich habe die Nutzungsbedingungen gelesen und akzeptiert.


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!