Sehr geehrte Damen und Herren,
die Firma Unitymedia verstößt mit ihrem Handeln gegen den § 309 Absatz 9a.
Dort ist geregt, dass Verträge mit Laufzeiten von höchsten zwei Jahren abgeschlossen werden dürfen.
Das Objekt habe ich vom Verkäufer erworben. Mit diesem wurde ein Vertrag über 10 Jahre abgeschlossen. Das ist sittenwidrig.
Ich bitte um sofortige Auflösung des Vertrages.
Freundliche Grüße
Sören Schneider