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Zum 01.01.2019 schloss ich als eine der vorgeschädigten BEV-Kunden einen Gasvertrag bei der eprimo GmbH ab. Sowohl online, als auch abbuchungstechnisch konnte die Belieferung Ende Januar abgewickelt werden. Die Abschläge waren wir auf der Homepage im Bestellformular angegeben und wurden fristgerecht zum Anfang eines Monats ordentlich abgebucht.

Nach einer Erhöhung des Strompreises, wollte ich nun mit dem Stromvertrag ebenfalls zum o. g. Anbieter wechseln. Eine entsprechend hohe Sofort-Prämie für den Wechsel war letztlich der Entscheidungsgrund.

Mein Jahresverbrauch beläuft sich auf 1600 kWh für den Strom und ergab eine Abschlagszahlung in Höhe von ~44,00€ bei einem Grundpreis von 14,31 €/mtl., sowie einem kWh-Preis von ~ 0,2272ct/kWh.

Nach der Versorgungsbestätigung, erhielt ich eine aufgeschlüsselte Aufstellung, in der die Belieferung zum 01.02.2019 zu Vertragsnummer 44957066, mit einem Abschlag in Höhe von 51,00€ zahlbar zum 15. eines Monats bestätigt wurde.

Mir waren sowohl die Abschlagshöhe, als auch der Fälligkeitszeitraum suspekt. Am 11.02.2019 forderte ich den Kundenservice per E-Mail auf, den Fälligkeitstermin auf den 01. eines Monats zu setzen. Als Antwort erhielt ich, dass der Kundenservice sich darum kümmern werde, aber per Hotline und E-Mail aufgrund der Vielzahl der Neukunden ausgelastet sei. Bis heute, 28.02.2019, ist keine Antwort oder Änderung mehr angekündigt worden.

Als ehemalige Kundin der BEV Energie Versorgungsgesellschaft würde ich stutzig. Als ich meinem Vater davon erzählte, recherchierte er die Bewertungen und stellte fest, dass in CHECK24, über welches Portal ich meinen Vertrag abschloss, die Bewertungen für eprimo deutlich besser ausfallen, als auf den anderen Suchergebnissen in Google. Hier berichten Kunden von ähnlichere Erfahrung.

Zunächst räumte ich dem UN einen Bearbeitungszeitraum ein. In dem nichts geschah.

Also so versuchte ich es online. Über die Homepage und den Chat kam ich zunächst nicht weiter. Beim zweiten Versuch, sah ich, dass sich scheinbar der Abschlagszeitraum, sowie die -Höhe ändern lassen. Also trug ich meinen heutigen Zählerstand ein, da wir im Februar selten zuhause waren, mit deutlich geringerem Verbrauch als den zunächst angegebenen 1600 kWh. Zum Vergleich: 30253kWh am 01.02.2019 gemeldet, heute 30333 kWh abgelesen. Der Verbraucht entspricht also einem Jahreswert von ~1000kWh. Das würde bei o. g. Grundpreis und kWh-Preis einen Abschlag in Höhe von ~33,00€ ergeben. Nach Eingabe in dem auf die Homepages zürn Verfügung gestellten Abschlagsgenerator, versichert mir das System, mein Abschlag sei mit 51,00€/mtl. Richtig bemessen. Ich hätte keine Nachzahlung zu leisten.

Richtig in dem Punkt, dass die Nachzahlung vermutlich als Rückzahlung an den Kunden bei Abrechnung verbucht würde, da der Verbrauch deutlich geringer ist, als angenommen. Rechtlich & vertraglich gesehen, allerdings nicht in Ordnung, da sich der monatliche Abschlag an der Höhe des Verbrauches über einen gleichmäßigen Zeitraum von 12 Monaten verteilen muss.

Per Chat veranlasste ich eine Änderung auf eine Abschlagsanpassung mit 35,00€/mtl. (sicherheitshalber) und die Fälligkeit zum Monatsersten. Die Bestätigung erhielt ich prompt im Chatfenster, allerdings nicht wie angekündigt schriftlich im Onlinekonto. Also wählte ich die Hotline. Unter der 0800 6060110 wird man als Mobilkunde direkt auf den Chatbot verwiesen, den ich bereits genutzt hatte oder auf die Festnetznummer: 06980881234. Auch hier gleiches Spiel, nach Angabe des Anliegens per Tastenfeldauswahl, wird man auf einen Anrufbeantworter geleitet, auf dem man Geburtsdatum, Kundennummer und Anliegen angeben soll. Einen Kundenberater bekommt man hier, genauso wenig wie per E-Mail und Chat, nicht persönlich zu sprechen.

Die Abfrage per Bandansage erscheint mir zu dem völlig unseriös!

Mir entsteht also der Verdacht zur Annahme, dass die Abschläge absichtlich so hoch gewählt werden, um die eigenen Kassen aufzustocken, während der Kunde im Bedarfswahl über technische Hilfsmittel abgewimmelt wird und im Ernstfall Schwierigkeiten hat, sein Recht in Anspruch zu nehmen. Es ist davon auszugehen, dass auch Rück- und Bonuszahlungen bei dieser Arbeitsmoral und Kundenfreundlichkeit, nicht geleistet werden.

Aus diesem Grund fordere ich Sie dazu auf:

- ab sofort den Abschlag an den Verbrauch auf monatlich 35,00€ anzupassen

- ab sofort den Abschlagstermin auf den 01. eines Monats zu setzen

- die zugesicherte Bonuszahlung nach 35 Tagen in Höhe von 236,00€ am 08.03.2019 auszubezahlen

- die o. g. mir schriftlich per Post zu bestätigen.

Sollten Sie Ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, bin ich gewillt nach meinen Erfahrungen mit der BEV, mir Hilfe in rechtlicher Form als Unterstützung zu nehmen und mein Recht nötigenfalls gerichtlich einzuklagen.





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