Uns wurde am 12.04.2019 ein defekter Gefrierschrank geliefert. Nach der Standzeit von 24 Stunden wurde er Ordnungsgemaess an eine Steckdose angeschlossen, es tat sich jedoch nichts. Das er von aussen mit einigen Beulen versehen war und der Tuergriff ebenfalls defekt war, darueber haben wir hinweggesehen.
Die Lieferung erfolgte unverpackt in einem Kofferraum durch einen Mitarbeiter.
Nach einigem hin und her - wir sollten das defekte Geraet in den Hausflur stellen, es wuerde ausgetauscht, dazu sind wir beide aus Gesundheitlichen Gruenden nicht in der Lage und das BGB sagt ganz klar das der Verkaeufer dafuer Sorge zu tragen hat das das Geraet in der Wohnung abgeholt wird, fing der Stress erst richtig an.
Aus Kulanz haben wir dem Verkaeufer mitgeteilt das wir Nachbarn fragen ob Sie das Geraet runter und das neue wieder rauftragen, wenn er uns die Kosten erstattet. Wir wollten nur etwas Rabatt auf den Kaufpreis, jedoch kam keinerlei reaktion.
Ich habe dann von meinem Recht gebrauch gemacht vom Kaufvertrag zurueckzutreten. Die Firma THO verlangt jetzt das wir das defekte Geraet nach Alsdorf bringen damit wir den Kaufpreis von 199 Euro erstattet bekommen.