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Wir hatten am 15. Mai 2019 einen leichten Auffahrunfall auf der Autobahn im Stau, mit einem Versicherungsnehmer der HDI. Ein LKW ist uns im Stau auf das Heck aufgefahren. Zu unserem Glück hat unsere Anhängerkupplung schlimmerest verhindert. Es waren jedoch deutliche Beulen auf der Heckklappe und der Stoßstange zu sehen.

Die Polizei hat den Unfall aufgenommen und der Fahrer seine Schuld auch eingestanden. Die Versicherung Ende Mai einen Kostenvoranschlag erhalten. Am Telefon wurde mir am 21. Juni eine Reparaturfreigabe erteilt. Ich habe den Wagen Anfang dieser Woche zur Reparatur gebracht. Es stellte sich heraus, dass die Anhängerkupplung wohl auch noch beschädigt war, da sie nicht demontiert werden konnte. Die Werkstatt hat daraufhin Kontakt mit der Versicherung aufgenommen.

Jetzt meinte die Sachbearbeiterin plötzlich, Sie müsse nochmal alles überprüfen, die Freigabe wäre ja nur telefonisch erteilt worden und wir hätten ja nichts schriftlich und möchte plötzlich noch den LKW, der den Unfall verursacht hat vom Gutachter untersuchen lassen (da wäre ja von Mai bis September sicher genug Zeit gewesen).

Wenn ich die ganzen Berichte hier im Netz über die HDI lese, wird mir ganz anders. Der KFZ Meister hat mir gesagt, dass er so etwas Dreistes auch noch nicht oft erlebt hat. Ich denke, wir müssen jetzt einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten und mit der Rechnung erstmal in Vorleistung gehen. Den wird die Versicherung dann aber auch noch zahlen müssen!





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