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Meine Mutter hat nunmehr 14 Jahre ihren Hund bei der Generali versichert (Hundehalterhaftpflicht). In diesen 14 Jahren wurde die Versicherung nie in Anspruch genommen, die Beiträge aber immer schön fleißig gezahlt. Nun hat ihr Hund, der zu Besuch bei mir war, sich auf meinem Teppich verewigt. Da ich es nicht sofort bemerkt habe, ist das darunter befindliche Echtholzparkett sehr in Mitleidenschaft gezogen worden. Also umgehend der Versicherung gemeldet. Als Antwort bekommt man eine Argumentation dargelegt, die sich universell auf jeden Schadenfall, der außerhalb der eigenen vier Wände eintritt, anwenden lässt.

Zitat: “[. dadurch, dass Sie den Hund unserer Kundin in Obhut nahmen, haben Sie das aus der dem Tier ungewohnten Umgebung resultierende Andersverhaltenin in Kauf genommen. ].

Tolles Totschlagargument. Ich muss also damit rechnen, dass dieses Tier, dass mich sein Leben lang kennt und auch meine Wohnung lange genug kennt und bisher nie bei mir auch nur irgendwas angerührt hat, meine Bude plötzlich vollpinkelt, obwohl es das in 14 Jahren nie getan hat. Klingt logisch.

Ich kann diese Versicherung nicht empfehlen. Was nützt es einem das, wenn die Versicherung dann nie leistet. Meine Mutter ist jedenfalls die längste Zeit Kundin bei der Generali gewesen. Sie schaut sich jetzt nach einer kulanteren Versicherung um.





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