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Herr J. hat mich in einem Prozess vertreten, in welchem mir 4000,00 Euro Schmerzensgeld zugesprochen wurden. Dieses wurde von der Gegenseite an Herrn J. ausgezahlt. Allerdings leitete Herr J. das Geld trotz mehrfacher Aufforderung meinerseits und meines neuen Anwalts nicht an mich weiter.

In der Folge reichte ich mit meinem neuen Anwalt Klage gegen Herr J. ein. Herr J. erschien zu den Verhandlungen nicht und das Gericht bestätigte mir meine Forderung. Die Eintreibung des Geldes mittels eines Gerichtsvollziehers war nicht erfolgreich, da Herr J. insolvent ist.

Neben dem Zivilrechtsprozess erstattete ich noch Strafanzeige gegen Herr J. und erfuhr in diesem Kontext von der Staatsanwaltschaft Wiesbaden, dass noch mehrere Strafverfahren gegen Herrn J. anhängig sind.

Daher empfehle ich jedem, sich nicht mit diesem Anwalt einzulassen.





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