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Am 23.10.2019 bestellte ich Ware im Wert von 18,43 Euro.

Eine Rechnung lag nicht bei. Ich erhielt diese weder per E-Mail noch per Post. Am 01.03.2020 erhielt ich ein Schreiben eines Inkassobüros, dass die Bad Apotheke regelmäßig zur Entlastung ihrer Buchhaltung, die Einziehung von Außenständen überträgt. Der ausstehende Gesamtbetrag sich plötzlich auf 78,67 Euro beläuft anstatt 18,43 Euro. Eine Rechnung oder Zahlungserinnerung sowie Mahnung ist mir bis dahin nie zugegangen.

Daraufhin habe ich die Forderung am 23.03.2020 mit 4,12% Zinsen, in Summe 18,67 an die Bad Apotheke überwiesen.

Daraufhin erhielt ich am 05.09.2020 eine E-Mail vom Inkassobüro mit der Bitte um Rückruf. Diesem kam ich dann heute am 07.09.2020 nach. In dem Telefongespräch habe ich gegenüber dem Inkassobüro geäußert, dass der Betrag der Ware an die Bad Apotheke bereits von mir überwiesen wurde. Die Mitarbeiterin hat mich gebeten, ihr einen Nachweis darüber per E-Mail zukommen zu lassen.

Bezüglich der Inkassokosten werde ich sämtliche Forderung zurückweisen, da ich mich ohne Rechnung/Mahnung oder Zahlungserinnerung nicht im Verzug befand. Außerdem wurden völlig überhöhte Mahngebühren und Posten aufgeführt, die rechtswidrig sind.

Laut Inkassounternehmen wurden mir angeblich mehrere Schreiben zugestellt und lediglich das letzte Schreiben konnte (trotz gleicher Adresse) angeblich nicht zugestellt werden.

Recherchiert man etwas im Internet, stellt sich heraus, dass ich kein Einzelfall bin, einige andere Leute berichten ebenfalls, dass sie auch ohne Zahlungserinnerung oder Mahnung direkt Post vom Inkassobüro erhalten haben.

Eine Firma, die zur Entlastung ihrer Buchhaltung dieses an ein externes Unternehmen auslagert, darf diese Kosten nicht abwälzen. Eine tatsächlich verschickte Zahlungserinnerung hätte völlig gereicht.

Mittlerweile habe ich mehrfach versucht den Fall telefonisch zu klären und wurde in der Hotline der Bad Apotheke auf deren Buchhaltung verwiesen. Die Mitarbeiterin habe ich vorher nach der generellen Vorgehensweise bei Nichtzahlung gefragt und sie antwortete, dass zunächst immer erst einen Zahlungserinnerung und mindestens eine Mahnung von der Bad Apotheke versendet würden, bevor es an das Inkasso-Unternehmen weitergeleitet wird.

Ich hatte ihr mitgeteilt, dass ich weder Zahlungserinnerung noch Mahnung erhalten hatte. Bei den Versuchen, die Buchhaltung anzurufen, ertönt jedoch nur der AB mit dem Hinweis, dass evtl. alle Leitungen besetzt oder man anscheinend außerhalb der Öffnungszeiten anruft (8-16 Uhr) - keine Möglichkeit mit jemandem persönlich zu sprechen.

Deshalb wähle ich nun diesen Weg und hoffe auf Klärung des Falls.

Ich erwarte, dass der Inkassoauftrag storniert wird.

Die Hauptforderung gegenüber der Bad Apotheke wurde nach Bekanntgabe sofort beglichen, ein Verzug ist daher nicht eingetreten.





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