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Ich hatte am 11.01.2021 mit Jochen Schweizer Kontakt aufgenommen bezüglich eines Gutscheines, der am Jahresende 2020 abgelaufen war. Natürlich war mir klar, dass im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kein Anspruch besteht, aber Herr Schweizer hatte ja letztlich schon vor der Pandemie einen Umgang mit abgelaufenen Gutscheinen angekündigt.

Ich bekam dann in einer standardisierten Antwort 20 % Rabatt auf meinen nächsten Einkauf angeboten, Gültigkeit zwei Wochen. Dies empfand ich als etwas wenig, weswegen ich unter Wahrung der Formen der Höflichkeit mit der Mitarbeiterin via E-Mail in Dialog ging, ob hier ein weiteres Entgegenkommen möglich wäre.

Schlussendlich entsteht Jochen Schweizer ja kein Schaden bei einer höheren Rabattierung, da der volle Gutscheinbetrag ja bereits entrichtet ist.

Nach zwei Mailwechseln wurde mir recht brüsk mitgeteilt das dies das maximal mögliche Entgegenkommen ist, das Ticket geschlossen würde und weitere Nachfragen nicht mehr beantwortet würden. Eine Beschwerde über dieses Verhalten an info@jochen-schweizer.de am 18.01.2021 wurde gar nicht erst beantwortet.





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