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Ich habe bei der Firma einen Paket-Strom-Vertrag über 6200 kWh (stabil 6200).

In 2020 habe ich lt. Zählerstandsmitteilung und in der Rechnung ausgewiesen einen jährlichen Verbrauch von 6105 kWh, also unter dem vereinbarten Limit von 6200 kWh. Mir ist bewusst, dass ich die 6200 kWh (lt. SLP des BDEW) zahlen muss.

In meiner Abrechnung wurde mir jetzt ein Mehrverbrauch im 2. HJ von 973,37 kWh in Rechnung gestellt. Damit kann ich mich nicht einverstanden erklären. Dieser ergibt sich m. M. nach aus der rechnerischen Aufteilung in die Halbjahre gegenüber den Zählerständen und ist wahrscheinlich in der MwSt-Änderung begründet.

Dieses kann man ja machen, es ist aber keine Basis einen Mehrverbrauch auszuweisen.

Nach Abrechnungseingang habe ich sofort wg. des Mehrverbrauchs Widerspruch eingelegt, habe dann auch eine Antwort mit pauschalen Erläuterungen zur Abrechnung erhalten.

Ich habe mit der Forderung geantwortet, mir den Mehrverbrauchs zur erläutern und gleichzeitig die Einzugsermächtigung entzogen.

Antwort von der Firma mit Hnweis auf den Tarif stabil 6200 und das die Abrechnung i. O. ist.

Ich habe wieder mit Hinweis auf den Mehrverbrauch und mit der Bitte um Erläuterung bzw. Änderung der Abrechnung geantwortet.

Trotz Widerspruch gegen die Abrechnung 2020 wurde die Nachzahlung jetzt von meinem Konto eingezogen. Ich werde diese von der Bank zurückbuchen lassen.





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