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Ich habe am 29.10.20 über die Reiseagentur "weg.de" (gehört zur Gruppe Bravonext SA) einen Flug mit Eurowings, Buchungsnummer: NM7TL9 L am 27.12.2020 von Hamburg nach Teneriffa und mit Iberia, Buchungsnummer: N8AOF5 am 08.01.2021 von Teneriffa nach Hamburg gebucht (siehe anliegende Rechnungskopie).
Kurze Zeit nach dieser Buchung wurden die Kanarischen Inseln vom RKI zum Risikogebiet erklärt. Aufgrund der arbeitsrechtlichen Bedingungen meiner Frau in der Altenbetreuung (zwei Wochen Quarantäne, keine Lohnfortzahlung, Reiseverbot für Risikogebiete) musste ich dann unsere Reise vor Antritt canceln.

In solchen Corona bedingten Fällen soll angeblich laut Rechtsverordnung der volle Flugpreis zurückerstattet werden.

Ich habe Kontakt mit dem Reisebüro aufgenommen dass mir 70 Euro! als Buchungsgutschein angeboten hat. Ich habe auch Kontakt mit den Fluggesellschaften aufgenommen, Eurowings lehnt jede Kostenerstattung ab, Iberia antwortet nicht.

Das ist leider die traurige Realität, die Firmen zahlen nur wenn man sich einen teuren Anwalt nimmt, wohlwissend das bei einem normalen Flug die Anwaltskosten in der Höhe der Flugkosten liegen und daher die meisten Kunden diesen Weg nicht gehen werden. Leben wir hier in einem "Rechtsstaat"?

Ich fordere die Erstattung des vollen Reisepreis von 1109,69 Euro von Eurowings/Iberia oder weg.de als verantwortlichem Reisebüro.





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