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Ich widerspreche Ihrer Mahnung vom 20.08.2021.

Mit Ihrer Klientin, der immergrün, habe ich Februar 2021 eine Ratenzahlung vereinbart: 40 Euro monatlich zum 25. eines Monats, welche ich immer pünktlich beglichen habe. Kontoauszüge finden Sie anbei sowie die Aufforderung aus Februar 2021 die Beträge getrennt von den eigentlichen Stromabschlägen zu zahlen.

Zudem informierte mich die Klientin mit Ihrer E-Mail vom 18.08.2021 über den aktuellen Kontosaldo in Höhe von 102,06 Euro zum 18.08.2021, unter Beachtung der Banklaufzeiten.

Ich kann keine Forderung bei Ihnen begleichen und gleichzeitig eine Forderung bei Ihrer Klientin zu ebendem gleichen Sachverhalt.

Daher fordere ich Sie auf, die Berechtigung über den Einzug der Forderung zu prüfen. Diese besteht nicht, da die Zahlung immer pünktlich erfolgte, wie Sie anhand der Überweisungen sehen. Die Abschläge wurden, ebenso wie die regulären Stromabschläge, immer fristgerecht beglichen.

Für Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.





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