Unser Stromliefervertrag vom 25.05.2021 über den Tarif Spar Smart Sofort 12 beinhaltet eine eingeschränkte Preisgarantie.
Eine eingeschränkte Preisgarantie begrenzt sich auf den Energiekostenanteil sowie die Netznutzungsentgelte, nicht aber auf sämtliche Steuern, Abgaben und Umlagen. Bei Änderungen von Steuern, Abgaben oder Umlagen können die Preise entsprechend angepasst werden.
In Ihrer E-Mail begründen Sie die Erhöhung mit gestiegenen wirtschaftlichen Beschaffungskosten, dieses Vorgehen ist über unsere vertragliche Vereinbarung nicht abgedeckt.
Was soll Ihre E-Mail vom 22.10.2021 also bedeuten? Eine intransparente, versteckte Preiserhöhung?
Sie argumentieren zur Erhöhung des Zahlbetrags: "Üblicherweise sind die im Jahresmittel von allen Kunden geleisteten monatlichen Zahlungen ausreichend ihren in der Winterperiode gegenüber den Sommermonaten deutlich erhöhten Energieverbrauch abzudecken. In der jetzigen Situation trifft dies für die Belieferung an Ihrem Zählpunkt jedoch nicht zu."
Ich verlange die Beibehaltung des vereinbarten monatl. Zahlbetrags von 101,-.