Der Verkäufer bewirbt und fakturiert das gekaufte Messer mit "Etui aus Naturleder" (Lederscheide).
Die Lederscheide wird aber nicht mitgeliefert und der Verkäufer weigert sich ausdrücklich, sie nachzuliefern.
Den Rücksendeaufkleber liefert der Verkäufer nur ohne Kostenübernahme durch den Verkäufer, obwohl der Verkäufer vor Abschluss des Kaufvertrages nicht - wie aber gesetzlich vorgesehen - darauf hingewiesen hat, dass er keine Rücksendekosten übernimmt.