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Das Unternehmen Roth Gas ist seiner gesetzlichen Pflicht nicht nachgekommen und hat meine Abrechnung 17 Wochen nach dem Abrechnungszeitraum immer noch nicht erstellt.

Daraufhin habe ich 2 x telefonisch und 2 x per E-Mail das Unternehmen gemahnt, letztmalig am 21.04.2023.

Die Einzugsermächtigung wurde am 21.04.2023 gekündigt, Roth Gas bucht trotzdem unrechtmäßig ab. Mein Guthaben ist jedoch immer noch nicht überwiesen worden. Aus diesem Grund mahne ich hierüber letztmalig.





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