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Vom Verkäufer Breuninger Online-Shop haben wir eine Bogner-Skijacke mit der Bestell-Nr. 62840726 erworben, die in späterer Folge einen Materialfehler aufwies.

Im Rahmen der Gewährleistung zeigten wir bei dem Breuninger-Händler den Sachmangel der Jacke an. In weiterer Folge sandten wir die Jacke wunschgemäß dem Onlinehandel Breuninger zur Begutachtung, mit der Vereinbarung, den weiteren Werdegang vor einer endgültigen Entscheidung zu besprechen.

Der Sachmangel wurde durch das Unternehmen Breuninger zuerkannt und ohne Absprache mit uns wurde eine Kaufpreisrückerstattung der Jacke veranlasst.

Nach Erhalt der Nachricht zur Ankündigung des Geldtransfers setzten wir uns mit dem Breuninger Online-Shop in Verbindung, machten darauf aufmerksam, dass die Entscheidung einer Kaufpreisrückerstattung nicht unsere Zustimmung findet. Mit der Begründung, dass wir Eigentümer der Jacke sind und es in der Sache zu keinem Eigentumsübergang gekommen ist, verlangten wir die Herausgabe der Jacke. Die Breuninger-Angestellte erklärte, dass die Rückgabe der Jacke an uns nicht möglich ist, da diese schon entsorgt worden sei.

Da wir auf Rückgabe der Jacke bestanden oder eben auf Ersatzlieferung, bot die Angestellte an, die Jacke nochmals käuflich zu erwerben und die Mehrkosten zum ehemaligen Kaufpreis als Gutschrift zurückzuerstatten. Wir erklärten, dass diese Jacke nicht mehr erhältlich ist (wir hatten zuvor den gesamten Breuninger-Shop mit unterschiedlichen Suchmasken nach der Jacke durchsucht).

Die Gesprächsteilnehmerin bestand jedoch darauf, dass der Breuninger Online-Shop die Jacke noch liefern könne und teilte die Art-Nr. mit. Noch während des Telefonats kauften wir die Jacke erneut.

Zeitnah erhielten wir den Differenzbetrag und die bestellte Jacke mit der Bestell-Nr. 74030544 wurde.

Als wir die Lieferung unserer Bestellsache auspackten, trauten wir unseren Augen nicht: Der Breuninger Online-Shop hatte zweifelsfrei die reklamierte, getragene Herrenjacke meines Mannes mit Sachmangel, die zudem an den Armen nicht übersehbar schmutzig ist, mit einem an der Jacke angehefteten höheren Kaufpreis genau an dem verschmutzten Ärmel gelabelt, ohne Kapuze (die hatten wir zurückbehalten) geschickt.

Wir setzten den Breuninger Online-Shop von dieser unglaublichen Dreistigkeit in Kenntnis und baten um eine termingerechte Stellungnahme. Den Termin ließ der Breuninger Online-Shop fruchtlos verstreichen.

Am 19.05.23 versuchten wir fernmündlich erneut einen Konsens in der Sache zu vereinbaren. Die erste Gesprächsteilnehmerin des Breuninger Online-Shops hatte den Sachverhalt nicht erfasst, fand keine aktuellen Aufzeichnungen in ihrem PC und verzichtete dennoch auf Erklärungen zum Sachstand, und das alles in einem nicht hinnehmbaren Ton.

Der weitere Gesprächsverlauf fand mit Frau Z. aus dem Unternehmen Breuninger statt, deren Erklärungen zur Sache ebenfalls nicht lösungsorientiert waren. Sie versuchte durch Lavieren und nicht Aussprechen lassen dem Sachstand nonchalant zu entgegnen, erklärte, entweder wir stimmen einer wiederholten Kaufpreisrückerstattung gegen Einsendung der Jacke zu, oder eben nicht.

Wir machten Frau Z. aus dem Hause Breuninger von unserem Recht gemäß § 433 des Bürgerlichen Gesetz­buchs aufmerksam und verlangten die Nacherfüllung der Kaufsache (Nachlieferung/Ersatzlieferung einer Bogner-Jacke). Unser Anspruchsrecht wurde negiert.





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