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Trotz Preisfixierung und eindeutigen Gerichtsurteilen wird versucht, rechtswidrige Preiserhöhungen durchzusetzen.

Abschläge der Jahresrechnung wurde erst nach zweimaliger Mahnung erstellt, natürlich mit den erhöhten Preisen.

Abschläge wurden unverhältnismäßig erhöht. Sie arbeiten offenbar mit dem Geld der Kunden.

Widerspruch zur Preiserhöhung, Jahresrechnung und fristloser Kündigung wurde unter Berufung auf §313 BGB abgelehnt. Dieser gilt hier jedoch nicht, wie von den Gerichten festgestellt wurde. Schon gar nicht, wenn vorher noch großspurig eine Preisfixierung eingegangen wird, wohl wissend, dass die Gaspreise ansteigen werden.

Das unternehmerische Risiko liegt beim Unternehmen, soll hier offensichtlich auf den Verbraucher abgewälzt werden.

Unfassbar, was Sie sich herausnehmen!





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