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Ich habe von Fuxx Sparenergie Gas bezogen.

Nachdem ich 5 Monate einen überhöhten Monatsabschlag gezahlt habe und die Vorjahresabrechnung erhalten hatte, habe ich daraufhin schriftlich (Post und E-Mail) - mit der Begründung, des nachweislich viel geringeren Jahresverbrauchs als bisher von Fuxx angenommen - die zukünftigen Abschläge für die Folgemonate reduziert. Diese Möglichkeit ist u. a. auch in der AGB des Versorgers so verankert.

Daraufhin erhielt ich diverse Mahnungen, denen ich widersprochen habe. Ich erhielt durch ein Inkassounternehmen Schreiben, denen ich auch widersprochen habe und die Sachlage plausibel erklären konnte.

Daraufhin hat Fuxx Sparenergie zunächst die Forderungen zurückgenommen, um sie weniger später für die weiteren Monatsabschläge erneut aufzurufen.

Auch hier kam zunächst ein Mahnschreiben und kurze Zeit später, zur Weihnachtszeit 2023, die kommentarlose Sonderkündigung zum Jahresanfang 2024.

In der nunmehr erhaltenen Schlussrechnung, bestätigt sich mein viel geringerer Verbrauch und damit ein hohes Guthaben. Weiterhin beinhaltet die Rechnung aber auch einen Nichterfüllungsschaden.

Diesen habe ich aber gar nicht zu vertreten, da der Vertrag zu Unrecht durch den Versorger gekündigt worden ist. Ich hatte weder je einen Zahlungsverzug noch andere Defizite. Lediglich fand eine Anpassung des monatlichen Abschlages auf Grundlage der Vorjahresabrechnung statt. Daraufhin zu kündigen und selbst noch einen Nichterfüllungsschaden zu fordern, ist schon geschmacklos.

Sollte hier keine Klärung erfolgen, bin ich auch bereit, dies gerichtlich durchzusetzen.





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