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Im Grunde ist die Vorgeschichte, die zu dieser Beschwerde führt, immer die gleiche. Deshalb erspare ich mir das.

Ich weiß, dass ich als Nichtjurist keine Rechtsberatung machen darf. Deshalb ist das folgende nur eine Schilderung, wie ich mit der Situation umgehe.

Nachdem einige freundliche Telefonate nach dem Fälligkeitstermin ergebnislos blieben, habe ich am 12.01.2012 einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids im Internet ausgefüllt und an das zuständige Amtsgericht Coburg gesandt.

Nachdem auch die im Bescheid gewährte zweiwöchige Zahlungsfrist verstrichen ist, habe ich heute einen Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids abgeschickt. Das hierfür nötige Formular bekommt man automatisch mit der Kostenrechnung in Höhe von 23,00 € für den Mahnbescheid zugeschickt. Alle Auslagen, z. B. für Porto, Telefon sind in meinem Antrag mit aufgeführt.

Dies sind meine ersten Schritte, um erst mal an das Geld zu kommen.

Aber jetzt packe ich das große Besteck aus: Am Wochenende werde ich alle großen Reiseveranstalter anschreiben und Ihnen den Sachverhalt schildern. Dabei werde ich ein Versprechen abgeben: Ich, meine Familie, meine Freunde und Bekannten und vielleicht noch mehr Leute werden keine Reise mehr bei Veranstaltern buchen, die Geschäftsbeziehungen zu der Fa. Reiseloge - Mein Reisefreund unterhalten.

Außerdem werde ich am Montag die strafrechtliche Seite dieser Angelegenheit von der Staatsanwaltschaft prüfen lassen.

Durch meine Ausbildung zum ehrenamtlichen rechtlichen Betreuer und meine langjährige Tätigkeit als ehemaliger ehrenamtlicher Richter am Amtsgericht + Landgericht München weiß ich, dass man Straftaten, auch putative, der Justiz zur Kenntnis bringen sollte oder sogar muss.

Bei entsprechendem Feedback auf meine Reaktion auf das Verhalten dieses Reisevermittlers bin ich gerne bereit, über den weiteren Verlauf an dieser Stelle zu berichten.

Nochmal zur Klarstellung: Dies ist keine Rechtsberatung, sondern lediglich eine Schilderung, wie ich damit umgehe.

LG

Hans





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