Das selbe Spiel wie mit den anderen. Trotz mit Nachweiseinschreiben übermittelten Einspeisungsdaten erhalte ich weder eine Jahresabrechnung 2011 noch die vereinbarten Abschlagszahlungen f. d. eingespeiste Energie. Daher komme ich ab Ende Mai d. J. in Schwierigkeiten, eine korrekte Umsatzsteuererklärung fristgemäß abzugeben. Werde jetzt Anwalt mit Mahnverfahren - zumindest f. d. Abschlag beauftragen. Erzwingung d. Abrechnungsdaten wäre wohl eine eigene Kiste nach § 810 BGB.