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Folgende Beschwerde habe ich bereits veröffentlicht:

Gestern 13.11.2012 verhängte der Betreiber der Aral Tankstelle in 61350 Bad Homburg, Saalburgstraße 114 ein Hausverbot für alle Taxifahrer.

Sicherlich gibt es auch unter Taxifahrern unangenehme Zeitgenossen, was aber wohl kaum dazu berechtigen dürfte, einen ganzen Berufsstand durch ein solches Hausverbot zu diskriminieren.

Ich wollte mir während der Nachtschicht ein Brötchen holen und wurde vom Gelände verwiesen mit der Begründung ALLE Taxifahrer haben Hausverbot. Ich selbst habe mir dort nie etwas zu Schulden kommen lassen.

Ich habe mich zwischenzeitlich mehrfach kundig gemacht.
Ein Geschäftsinhaber oder Geschäftsführer darf jederzeit ein Hausverbot gegenüber EINZELNEN Personen aussprechen ohne Angabe von Gründen.
Nennt er jedoch trotzdem einen Grund, darf der Grund nicht die Hautfarbe, die Staatsangehörigkeit oder die Religion sein.

Darüber hinaus darf er KEIN Hausverbot pauschal gegenüber einer bestimmten Gruppierung aussprechen. Er darf also NICHT alle über 50jährigen, alle unter 20jährigen, alle Hausfrauen, alle Lokführer, alle Bankangestellten oder alle Taxifahrer pauschal mit einem Hausverbot belegen.

Selbstverständlich darf ein Laden jederzeit abgeschlossen werden und somit allgemein für den Publikumsverkehr geschlossen sein.
Ein Türsteher vor einer Disko oder Spielbank darf Gäste in Jeans oder in Turnschuhen oder ohne Krawatte abweisen. Das gilt dann jedoch nicht als Hausverbot, da die Betroffenen mit anderer Kleidung eingelassen werden würden.
Auch eine Einlaßverweigerung von Jugendlichen in ein eine Spielbank oder in eine Raucherkneipe ist kein Hausverbot sondern eine vom Gesetzgeber vorgeschriebebe Maßnahme.

Heute kam nun folgendes hinzu:

Habe um ca 02:00 Uhr einen Fahrgast auf eigenen Wunsch an die Araltankstelle in der Saalburgstraße gefahren, da diese Aral die einzige Tankstelle in Bad Homburg ist, die um diese Zeit offen hat. Ich habe meine Wagen nicht verlassen, nicht getankt und auch keine Anstalten gemacht das Gelände zu betreten. Mein Fahrgast wollte dort Zigaretten Bier und eine Flasche Whisky kaufen. Da mein Fahrgast gehbehindert ist (er hat ein künstliches Bein), habe ich ihn bis vor den Nachtschalter gefahren. Der Angestellte der Tankstelle verkaufte meinem Fahrgast die gewünschte Ware und kassierte. Danach forderte er mich mich über seine Sprechanlage auf, meinen Wagen zu verlassen und zu ihm zu kommen. Als ich mich weigerte, da ich ja das Gelände nicht betreten darf, erteilte er meinem Fahrgast, der kurz zuvor ordnungsgemäß gekauft und bezahlt hat Hausverbot und bezeichnete ihn als "N. ZI".

Muß man das wirklich dulden?





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