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Meine Frau Erika Steffmann, geb. 02. 10. 1949, ist bei der DBV Kranken-/Pflege-Versicherung, Versicherungs-Nr.: 4956103954, kranken- und pflegeversichert (zu 30 Prozent). Daneben besteht eine Behilfeberechtigung (zu 70 Prozent) bei der Bundesagentur für Arbeit, BA-Sevice-Haus, Beihilfestelle, Regensburger Straße 104, 90478 Nürnberg.
Laut der als Anlage beigefügten Ärztlichen Bescheinigung für Hilfsmittel (Kapitel 02 Patientenversorgung - Entlassung) der Katholischen Hospitalgesellschaft Südwestfalen eGmbH, St. Martinus-Hospital, Hospitalweg 6, 57462 Olpe, vom 13.4.15, sollte meine Frau voraussichtlich am 28.4.15 entlassen werden. Laut dieser Bescheinigung besteht ein Körpergewicht von 116 kg bei einer Körpergröße von 153 cm und u. a. eine
Terminale Dialysepflichtige Niereninsuffizienz.
Laut der o. a. Ärztlichen Bescheinigung werden im Anschluss an die stationäre Behandlung (die zwischenzeitig am 28.4.2015 bereits abgeschlossen wurde) folgende Hilfsmittel / Pflegemittel benötigt u. a.:
• Rollstuhl

Die Bewilligung des Rollstuhls wurde gegenüber dem Sozialdienst des St. Martinus-Hospitals Olpe telefonisch durch die DBV verweigert. Daher wies ich die DBV, Frau Hepner, mit E-Mail vom 25. April 2015 darauf hin, dass ihr nachweislich bekannt sei, dass sich meine Frau als Dialysepatientin seit geraumer Zeit stationär im Martinus-Hospital in Olpe aufhalte und durch meinen Hinweis auf die Verweigerung der notwendigen Hilfsmittel durch die DBV implizit um die umgehende Bewilligung bat, damit meine Frau am 28.04.2015 aus der Krankenhausbehandlung entlassen werden könne. Am 28.04.2015 war meine Frau immer noch nicht mit einem Rollstuhl versorgt - und wurde daher rechtswidrig aus der Krankenhausbehandlung (SGB V) ohne meine Zustimmung in die Kurzzeitpflege (SGB XI) abgeschoben.

Um meine Frau aus dieser Zwangslage zu befreien, kaufte ich daher privatrechtlich bei der Fa. BRANDvital in Kreuztal zum festen Liefertermin 5.5.2015 einen Rollstuhl, der aber an diesem Tag nicht geliefert wurde, weil die DBV den privatrechtlichen Kaufvertrag in einen Mietvertrag umwandelte!

Meine Dienstaufsichtsbeschwerden wurden mit nachweislich objektiv und subjektiv unwahren Behauptungen im Namen des DBV-Vorstands zurückgewiesen. Derzeit trete ich für jede der objektiv und subjektiv unwahren Behauptungen den Gegenbeweis an.

Ich werde ich DBV nicht verklagen sondern mich vom St. Martinus-Hospital Olpe auf Bezahlung der Kosten für die Kurzzeitpflege verklagen lassen. Risiko für mich gleich Nuii. In diesem Verfahren wird die DBV jedenfalls des Prozessbetruges überführt werden!

Die Miete des von der DBV in Auftrag gegebenen Rollstuhls beläuft sich übrigens auf ca. 450 Euro. Der Kaufpreis eines vergleichbaren Rollstuhl beläuft sich auf 399 Euro. Auch die Mietforderung habe ich zurückgewiesen und BRANDvital an die DBV verwiesen!

Wer kann für mich einen Kontakt zu einem Presseorgan herstellen, damit diesem Unternehmen endlich mal das Handwerk gelegt wird. Offensichtlich hält aber Jemand seine schützende Hand über den AXA-Konzern!

Ursache des Dilemmas: Die beiden DBV-Abteilungen Pflegeversicherung und Krankenversicherung konnten sich nicht verständigen, wer denn zuständig wäre. Aufgrund meiner Beschwerden verstrickte sich die DBV immer tiefer in das Lügengespinst.

P. S.: Der gesamte Schriftverkehr liegt vor und kann zur Verfügung gestellt werden. Zudem habe ich gemäß SGB X § 25 Akteneinsicht beantragt, um die DBV wegen falscher Behauptungen hinsichtlich des Sozialdienstes im anhängigen Verfahren Kosten Kurzzeitpflege des Prozessbetrugs überführen zu können.





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