Von primacall beantwortete Beschwerde. | 1654 Views | 07.07.2015 | 11:48 Uhr
geschrieben von Katja Hoffmann

primacall GmbH (Berlin)

Dauerärger mit Primacall

Bestell-/Kundennummer: Kundennummern 240 432072 und 240 312376 --- Hill/Hoffmann

Es geht um die Kündigung eines Handy- sowie eines Festnetzvertrages bei der Firma Primacall. …

SCHLAGWORTE

1) keine Reaktion auf Kündigung per Einschreiben

Der Ärger begann mit der Kündigung der Verträge.

Beide Verträge wurden zum 30.09.2014 gekündigt.

Diese Kündigungen erfolgten am 06.06.2014 in einem gemeinsamen Schreiben. Zugestellt per Einschreiben.

Hierzu liegt derNachweisbelegder Post vor, dass das Einschreiben am 07.06.2014 bei Ihnen im Hause von einer empfangsberechtigten Person abgeholt wurde!

Da aus Ihrem Hause keine Kündigungsbestätigung eintraf, haben Sie zur Sicherheit am 23.06.2014 erneut die Kündigung zu dem genannten Termin erhalten. Auch diese erhielten Sie per Einschreiben.

Erst auf meineNachfrage per E-Mail vom 11.07.2014 erhielten wir am 23.09.2014(für uns ist das NICHT zeitnah) von Ihnen eineKündigungsbestätigungper Post. Dies jedoch nicht für das Einschreiben vom 06.06.214 (hierzu haben Sie sich bis heute nicht gemeldet!) sondern für das Einschreiben vom 23.06.2014. In Ihrem Schreiben stehen auch keine weiteren Kündigungsdaten sondern lediglich, dass der Vertrag zwischenzeitlich beendet wurde.

Insofern gelten als rechtliche Termine für die Beendigung der Verträge der 30.09.2014!

Wir gingen davon aus, dass damit alles erledigt sei!

2) Weiterhin KOSTENPFLICHTIGE Rechnungen per Post trotz gegenteiliger Aufforderung

Da die Änderung des Rechnungsversandes auf Ihrer Homepage im „Customer Self Care Bereich“ nicht möglich war, teilte ich Ihnen in einer weiterenMail (vom 11.08.2014)mit, dass wirzukünftig die Rechnungen per Mailmöchten. Dies hat Sie offensichtlich nicht interessiert.

Sie haben weiterhin jede Rechnung per Brief zugesandt und hierfür netto 1,2605 € 1.499995 € Brutto – gerundet 1,50 € für „Postzustellung“ –ohne Zustellung!- berechnet!

Dies ist eine unzulässige Forderung.In diesem Zusammenhang verweise ich auf den Fall „Nicole Cammann vom 09.06.2015“ ( de.reclabox.com/beschwerde/99155-primacall-berlin-die-firma-primacall-bereichert-sich-ungerechtfertigt-an-kunden).

3) Weitere Abbuchungen nach dem von uns benannten – und von Ihnen bestätigten (weil nicht wiedersprochenen) Kündigungstermin

Ohne Unterbrechung ging es weiter, dass aus Ihrem Haus trotz Vertragsablauf nach dem 30.09.2014 weiterhin Rechnungen eingingen und per Lastschrift abgebucht wurden.

Als wir dies im März merkten buchten wir die Lastschrift für Februar (Re 11472305 / 6,45 €) am 19.3.2015 zurück. Die anderen Rückbuchungen waren leider nicht mehr so einfach möglich.

Am 10.03.2015 kam eine erneute Rechnung 11472305 für den Monat Februar 2015 und am 22.04.2015 eine Rechnung für den Monat März. In Rechnung gestellt waren die Mindestgebühren.

Telefoniert wurde schon nach September 2014 nicht mehr mit dem Anbieter Primacall.

Bei der Märzrechnung waren zusätzlich Bearbeitungsgebühren mit dabei. Eine Begründung hierzu fehlte. Ebenso waren 1,2605 € Netto für „Postzustellung“ für den einfachen Brief in Rechnung gestellt.

Den Gesamtbetrag haben Sie per Lastschrift eingezogen.

Nachdem ich dann bei Ihrem Kundenservice angerufen habe, erhielt ich für uns überraschend (siehe Kündigungsverfahren oben) mitgeteilt, dass der eine Vertrag erst am 31.03.2015 ausgelaufen sei…

Aus welchem Grunde dieser Termin genannt wurde ist mir unerfindlich.

Die Willenserklärung zur Kündigung der Verträge wurde wirksam zu dem von uns oben genannten Termin abgegeben.

Um des „lieben Friedens Willen“ haben wir die Märzabbuchung dann nicht zurückgebucht und am 27.04.2015 die Re 11472305 von 6,45 € zzgl. 5 € Mahngebühr auf Ihr Konto überwiesen. Die Mahngebühr wurde irrtümlich mit überwiesen.

4) „Verschwundene Überweisung“ auf Ihr Konto

Aber zu früh gefreut. Das Drama mit Ihnen ging weiter:

Am 08.05.2015 erhielten wir von Ihnen erneut eine Rechnung Nr. 11553745 mit netto 8,40 € Bearbeitungsgebühr und netto 1,2605 € Postzustellungsgebühr. Diese Brutto 11,50 € haben wir nicht gezahlt, da es sich bei dieser Summe um Gebühren zur Re 11472305 handelte.

Diese war zu dem Zeitpunkt schon 11 Tage überwiesen.

Bei mehreren Telefonaten mit Ihrem Kundenservice, bei dem ich um die Telefonnummer des Qualitätsmanagements bzw. um einen Rückruf von denen gebeten habe, wurde mir mitgeteilt, dass keine Überweisung bei Ihnen im Rechnungskonto vermerkt sei.

Das alles habe ich auch in der Mail vom 28.05.2015 ihrem Qualitätsmanagement per Mail mitgeteilt und nochmals alle Kontoauszüge mit gemailt.

BESCHWERDEN GESUCHT
Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.

Am 04.06.2015 bekamen wir dann als „Antwort“ einen Auszug des Rechnungskontos und der bestätigte die Telefonate mit Ihrem Kundenservice bezüglich der 11,45 € für die Re 11472305.

Daraufhin sendete ich am 07.06.2015 erneut eine Mail an Ihr Qualitätsmanagemeint mit der Aufforderung, nach den 11,45 € zu suchen. Zusätzlich habe ich dann nochmals den eingescannten Kontoauszug von der Überweisung für die Re 11472305 mitgemailt.

Als Antwort darauf bekamen wir dann am 11.06.2015 ein Schreiben mit der Info dass die Rechnung vom März mit der Nummer 11472305 noch offen stünde und dass sich die Rechnung 11553745 vom 08. Mai auf die Rücklastschriftgebühren wegen eben der besagten Re 11472305 bezieht.

Was aber mit keiner Silbe erwähnt wurde, sind die überwiesenen 11,45 € für die Re 11472305 für die Sie ja von uns schon mehrmals inzwischen den Nachweis hatten!

DerNachverfolgungsantrag unserer Hausbankhat ebenfalls ergeben dass die Überweisung vom 27.04.2015 auf dem Konto

BIC: DE VOGEBBxxx, IBAN: DE23100900007133674017

angekommensein muss, da es nicht zurück kam. Auch das liegt schriftlich vor.

Mir erscheint hier ein Problem in Ihrer Buchhaltung vorzuliegen.

5) Schreiben von Advovox (Hausanwalt der Firma Primacall?)

  1. A) weitere Forderungen

Am 25.06.2015 erhielten wir ein Schreiben der Advovox Rechtsanwälte GmbH mit der Forderung von 88,21 €. Diese setzen sich zusammen aus der Re 11472305 (6,45 €) und der Re 11553756 (zu Re 11472305) sowie 4,17 % Zinssatz, - also einem Gegenstandswert von 17,95 €. Dazu kommen 58,50 € Geschäftsgebühr, 11,70 € für Post- und Telekommunkation. Der Gesamtbetrag ist beläuft sich auf 88,21 € und soll bis 09.07.2015 gezahlt werden. .

  1. B) Androhung von Weitergabe der Daten an Auskunftei

Dann kommt auch noch die „nette“ Information, dass Sie das Recht hätten, die Kontaktdaten an Creditreform weiterzugeben und dass dies negative Auswirkungen auf zukünftige Rechtsgeschäfte haben kann.

Es ist unstreitig und durch einschlägige gerichtliche Urteile klargestellt, dass eine solche Mitteilung dem geltenden Recht widerspricht.

Verbraucherzentrale Hamburg:

"Nach dem Gerichtsurteil gilt nun: Wer auf die Möglichkeit eines Eintrags bei der Schufa hinweist, muss deutlich machen, dass dieser durch bloßes Bestreiten der Forderung abgewendet werden kann", erklären die Verbraucherschützer. "Kunden, die ihre Telefonrechnung beanstanden, müssen keine Schufa-Meldung mehr fürchten. Wir erwarten, dass durch das Urteil Auseinandersetzungen um korrekte Telefonrechnungen künftig fairer ausgetragen werden. " Die Drohung von Firmen, säumige Kunden an die Schufa zu melden, sei oft sehr wirksam. Manche Betroffene würden dann selbst unrechtmäßige Rechnungen begleichen, um keinen negativen Einträgen bei der Schufa zu erhalten und damit als kreditunwürdig zu gelten.

"Vor allem Telekommunikationsanbieter drohen ihren Kunden immer öfter mit einem negativen Eintrag bei der Schufa und anderen Auskunfteien, wie beispielsweise Creditreform oder Bürgel, sowie ähnlichen Formulierungen, um Geld einzutreiben", warnt die Verbraucherzentrale Hamburg, die nach eigenen Angaben Anbieter wie Vodafone und Telefónica (O2) wegen eines solchen Vorgehens bereits mit Erfolg verklagt und gegenPrimacall Klageeingereicht hat.

Drohkulisse einreißen und „schwarze Schafe” melden

Verbraucher mit negativen Einträgen bei der Schufa gelten als kreditunwürdig. Die Drohung von Telekommunikationsfirmen, säumige Kunden an die Schufa zu melden, ist daher oft ein sehr wirksames Druckmittel, um sie zur Zahlung zu bewegen. Wir hoffen, dass durch unsere Abmahnungen und Gerichtsprozesse die Auseinandersetzungen um korrekte Telefonrechnungen zukünftig fairer ausgetragen werden.

Sachverhalt ist demnach, dass nach rechtswirksamer Kündigung Beträge eingefordert werden, die außerhalb der vertraglichen Beziehungen stehen und diese zwischenzeitlich versucht werden mit anwaltschaftlicher Unterstützung einzutreiben.

Wir fordern

  • die Akzeptierung der rechtmäßigen Kündigungen zum 30.09.2014
  • Unterlassung weiterer unberechtigter Forderungen sowie deren Beitreibung
  • und Erstattung der nach Zusendung der Mail vom 11.08.2014 (siehe Punkt 2) und nach Ablauf der Verträge (siehe Punkt 1) unrechtmäßig erlangten Beträge („Postzustellungsgebühren / Bearbeitungsgebühren, pp.) von insgesamt: 70,19 €

Seit dem ersten Kündigungsschreiben habe ich mindestens 10 mal mit Ihrem Kundenservice 5 Minuten und länger telefoniert.

Dies werden Sie ja auch garantiert bei unserem Kundenkonto vermerkt haben…

Ich fordere eine Erstattung von mindestens der Hälfte der Gespräche.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an primacall GmbH: Siehe oben


Firma hat geantwortet nach 21 Tage nach 21 Tage
28.07.2015 | 16:57
Firmen-Antwort von: primacall GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrte Frau Hoffmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Da uns zufriedene Kunden sehr am Herzen liegen, haben wir Ihre Beschwerde aufmerksam zur Kenntnis genommen und möchten uns vorab für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen.

Nach genauer Überprüfung Ihres Falles haben wir festgestellt, dass Ihre Kündigungsschreiben vom 06.06.2014 bei uns bedauerlicherweise nicht korrekt bearbeitet wurden. Daher wurde Ihr Austrittstermin zum 30.09.2014 im System nicht vorgemerkt und Sie haben keine Kündigungsbestätigung erhalten. Ihren Unmut hierüber können wir verstehen und möchten uns hierfür ausdrücklich entschuldigen.

Da Ihr erstes Schreiben wegen unseres Fehlers außer Acht gelassen wurde, sind wir davon ausgegangen, dass Sie Ihre Mobilfunkverträge erst mit dem Schreiben vom 23.06.2014 gekündigt haben. Allerdings haben Sie leider vergessen Ihre Kündigung zu unterschreiben. Das entspricht aber der zwischen uns vertraglich vereinbarten Form nicht. Aus diesem Grund konnten wir diese Kündigung nicht akzeptieren. Dies haben wir Ihnen in unserem Schreiben vom 07.08.2014 auch mitgeteilt.

Ihre ordnungsgemäße Kündigung ist bei uns erst am 14.08.2014 eingegangen. Leider konnten Ihre Verträge nicht mehr zum 30.09.2014 beendet werden, da die Kündigungsfrist von 3 Monaten bereits überschritten wurde. Somit wurden sie automatisch verlängert.

In Anbetracht aller Umstände Ihres Falles haben wir uns entschlossen Ihrer Kündigung vom 06.06.2014 zum 30.09.2014 stattzugeben. Wir werden Ihrem Bankkonto die ab dem 30.09.2014 bereits bezahlten Gebühren inklusive Postzustellungsgebühren ab dem 11.08.1014 in den nächsten Tagen gutschreiben. Wir werden auch sofort das Mahnverfahren stornieren. Alle noch offene Forderungen können Sie daher als gegenstandslos betrachten. Eine schriftliche Bestätigung soll Ihnen in den nächsten Tagen per Post zugehen.

Weiterhin möchten wir Sie aber darauf hinweisen, dass Sie laut unseren Angaben die Leistungen von Primacall bis zum 25.01.2015 in Anspruch genommen haben. Die zwischenzeitlich entstanden Gebühren werden wir Ihnen separat in Rechnung stellen.

Wir sind zuversichtlich hiermit alle Unstimmigkeiten gelöst zu haben und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr primacall Team!

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Kommentare und Trackbacks (10)


07.07.2015 | 12:17
von Dieter Bopp | Regelverstoß melden
Alles nachvollziehbar, was Sie hier schreiben. Treten Sie dem Anbieter ordentlich auf die Füße. Es sei noch zu bemerken, das Abbuchungen, denen Sie hoffentlich in Ihrer Kündigung widersprochen haben, bis zu 13 Monate rückwirkend zurückholen können. Also alles Abgebuchte nach dem 30.09.14 muß Ihre Bank zurückbuchen. Viel Erfolg bei Ihrem Kampf.

14.07.2015 | 20:35
von Katja Hoffmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


14.07.2015 | 20:36
von Katja Hoffmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider kam bisher noch keine Reaktion von Primacall.
Wir sind mal gespannt.


15.07.2015 | 16:26
von Florian Walch | Regelverstoß melden
Bei mir gab es zwar eine Antwort, aber die ist bislang absolut unbefriedigend. Danke für die rechtlichen Hinweise/Urteilsbezüge in ihrem Post. Diese Drohkulisse wurde bei mir ja auch sofort aufgebaut.

Ich wünsche ihnen viel Erfolg bei ihrer Beschwerde.

24.07.2015 | 14:31
von Katja Hoffmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher kam noch keine Reaktion von Primacall.


01.08.2015 | 21:38
von Katja Hoffmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Gestern kam erst mal die Kündigungsbestätigung zum 30.09.2014 an.
Eine Rückerstattung auf dem Konto war bis dahin noch nicht erfolgt.
Wir warten ab.


18.08.2015 | 20:43
von Katja Hoffmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


01.09.2015 | 21:02
von Katja Hoffmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


16.09.2015 | 15:21
von Katja Hoffmann | Regelverstoß melden
Es ist ja wohl unglaublich.
Bis heute ist die hier in Reclabox zugesagte Gutschrift noch nicht auf dem Konto.

DIE ZUSAGE war:

In Anbetracht aller Umstände Ihres Falles haben wir uns entschlossen Ihrer Kündigung vom 06.06.2014 zum 30.09.2014 stattzugeben. Wir werden Ihrem Bankkonto die ab dem 30.09.2014 bereits bezahlten Gebühren inklusive Postzustellungsgebühren ab dem 11.08.1014 in den nächsten Tagen gutschreiben. Wir werden auch sofort das Mahnverfahren stornieren. Alle noch offene Forderungen können Sie daher als gegenstandslos betrachten. Eine schriftliche Bestätigung soll Ihnen in den nächsten Tagen per Post zugehen.

Weiterhin möchten wir Sie aber darauf hinweisen, dass Sie laut unseren Angaben die Leistungen von Primacall bis zum 25.01.2015 in Anspruch genommen haben. Die zwischenzeitlich entstanden Gebühren werden wir Ihnen separat in Rechnung stellen.

Wir sind zuversichtlich hiermit alle Unstimmigkeiten gelöst zu haben und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit.

Wie gesagt - weder Geld noch eine schriftliche Bestätigung oder irgendwas.

Damit löst man keine Unzufriedenheit.

Ich erwarte eine zügige Antwort und die Überweisung der Gutschrift bis Ende des Monats.

23.09.2015 | 09:24
von Katja Hoffmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider sind wir noch genau so weit wie am 16. September in der Info geschrieben.




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