Durch simyo endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 206 Views | 18.08.2015 | 17:33 Uhr
geschrieben von Oesi Fan

simyo (Düsseldorf)

Auszahlung von Restguthaben wird verweigert

Bestell-/Kundennummer: 3588566

Ursprünglich lief mein nicht laufzeitgebundener Vertrag mit simyo als pre-paid-Vertrag.

SCHLAGWORTE

Ich hatte insgesamt rund EUR 20,00 aufgeladen, diese Karte wurde kaum genutzt (Zweitkarte). Später habe ich auf Postpaidvertrag umgestellt, das Guthaben wurde jedoch bis auf ein paar Cent (!) nicht verbraucht.

Nachdem ich den Vertrag gekündigt und um Überweisung des Restguthabens gebeten hatte, tat sich erst einmal nicht viel. Erst auf mehrmaliges Nachfragen erhielt ich schließlich folgende E-Mail:

Vielen Dank für Ihre E-Mail.

Da es sich bei Ihrem Vertrag um einen Postpaidvertrag mit monatlich nachgelagerter Zahlung handelt, besteht kein auszahlungsfähiges Restguthaben.

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Ich bin gespannt, ob und wie simyo auf meine Antwort reagiert, in der ich mitteilte, dass der betreffende Vertrag zunächst kein Postpaidvertrag war und dass man mir mitteilen möge, wo ich nachlesen kann, dass simyo berechtigt ist, Restguthaben einzubehalten.

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Meine Forderung an simyo: Erstattung des Restguthabens


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Kommentare und Trackbacks (3)


08.09.2015 | 18:21
von Oesi Fan noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Danke für Ihre Nachfrage. simyo hat sich bei i mir nicht gemeldet. In verschiedenen Foren und Kommentaren findet man zahlreiche Schilderungen ähnlicher Vorfälle.


08.09.2015 | 18:28
von Oesi Fan noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe noch einmal an simyo geschrieben und korrekte Abrechnung und Erstattung des Restguthaben gefordert. Auf diese Nachricht antwortete simyo und teilte mit, das Restguthaben sei aufgebraucht.
Mir ist es zu mühsam und nervenaufreibend, mich weiter mit der Angelegenheit zu beschäftigen. Vermutlich ist das von simyo genauso beabsichtigt. Ich habe den Handy-Anbieter gewechselt und kann nun mein Guthaben jederzeit verfolgen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.


13.10.2015 | 11:43
von Oesi Fan endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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