Von Hardeck Möbel beantwortete Beschwerde. | 774 Views | 02.09.2015 | 15:50 Uhr
geschrieben von Christian Grundmann

Hardeck Möbel GmbH & Co. KG (Bochum)

Bereits bezahlte Ware nochmals verkauft

Bestell-/Kundennummer: Kaufvertrag Q06587 vom 13.06.2015

Christian Grundmann 21. August 2015

SCHLAGWORTE

Försterstraße 12 (0251277456

48149 Münster

An die Geschäftsleitung Möbel Hardeck

GmbH & Co. KG

persönlich

Industriestraße 44

44894 Bochum

Mein zweites Schreiben;

Zum besseren Verständnis bitte zuerst

das erste Schreiben lesen.

  1. Kalenderwoche = 15.06.-21.06.
  2. Kalenderwoche = 22.06.-28.06.

Wir befinden uns heute in der 34. Kalenderwoche.

Wenn ich etwas schreibe, verfasse und festhalte, reflektiert, wiedergibt und spiegelt er meine persönliche, meine eigene und meine individuelle Meinung wieder.

Meinungen gelten nicht als Tatsachenbehauptungen.

Vielmehr sind sie persönliche Urteile über Sachverhalte, Ideen oder Personen. Auf diese persönliche Stellungnahme bezieht sich der Schutz.

Die Meinungsäußerung kann demnach auch irrational, spontan, gefühlsbetont, widersinnig, sinnwidrig, vernunftwidrig, emotional, unbegründet, unnütz, schädlich und/oder wertlos sein.

Der Schutz umfasst sowohl Inhalt als auch Form der Meinungsäußerung sowie individuell örtliche und zeitliche Wahl für die Äußerung. Der/die Äußernde darf die Umstände für seine Meinungskundgabe selbst wählen.

Vorab Zusatz zu dem Folgenden:

Wir D R E I,

meine Frau,

meine Schwägerin

und ich,

waren nach der 26. Woche in Senden, um nachzufragen wann jetzt, endgültig, die Lieferung erfolgen wird. Wir haben uns mit Herrn M. sehr, sehr lange unterhalten.

Dieses Gespräch lief, was für ein renommiertes Unternehmen wie Hardeck sein sollte, nicht immer sehr kundenfreundlich! Das Resümee: Die Sachen werden alle zusammen in der 31. Woche geliefert.

Meine Schwägerin konnte mir bestätigen, dass sie bis heute, auf mein Schreiben vom 13. Juli 2015

a keine Antwort,

b keinen Telefonanruf oder

c einen Zwischenbescheid erhalten hat.

Auch meine Bitte um Antwort an mich haben Sie einfach ignoriert! Ist Ihr Motto: Was machen wir eigentlich falsch, wenn wir nichts machen? Oder: Durch langes liegen erledigt sich manches und vieles von selbst! Ihre Missachtung nehme ich Ihnen menschlich und persönlich übel. Ich darf noch ein zweites dazusetzen. Ich bin von Ihnen auch zusätzlich menschlich und persönlich sehr, sehr enttäuscht.

Herr D. avisierte jetzt die Sachen zum 19.08.2015. Da unser Schwager an diesem Tage 70 Jahre geworden wäre, wurde der Termin der Lieferung auf den 20.08.2015 verschoben.

Meine Schwägerin hat am 20. August 2015, also 43 Werktage später, die zuerst versprochene Lieferung in der 26. Kalenderwoche, dann verschoben auf die 31. Kalenderwoche jetzt in der 34 Kalenderwoche erhalten. Bis jetzt

„S U P E R G E L A U F E N“.

Was meinen Sie? Kann meine Frau Monika Grundmann, kann meine Schwägerin Gisela Nettlenbusch und kann auch ich Christian Grundmann „HARDECK Möbel“ mit gutem Wissen und Gewissen weiterempfehlen? Das werden, können und dürfen Sie bestimmt nicht bejahen? Oder?

Heute reißt mehr und mehr die Unsitte ein, dass die Empfänger von Briefen einfach nicht reagieren. Das ist nicht nur unhöflich, unzivilisiert und unanständig, sondern bringt den Absender in die Ungewissheit, ob sein Brief vielleicht verloren gegangen ist. Auch das Wort „Danke“ hat sich zu einem Fremdwort entwickelt. Das „große Schweigen“ greift immer mehr um sich.

Ich werde den ganzen Vorgang mit dem Schriftwechsel in ReclaBox hinterlegen. Auch hat unsere Schwägerin einen Rechtsanwalt beauftragt sie zu vertreten. Von ihm erhalten Sie in den nächsten Tagen, gesondert, Post.

Übrigens, nur nebenbei, der Betrag von 845,00 € für die in der 25. Kalenderwoche zu liefernden und fest zugesagten Waren, wurde bereits am 22.06.2015 beglichen. Der Einwand von Herrn M., auf dem Kaufvertrag ist eine Abkürzung „R“ die bei Ihnen reserviert bedeutet, geht ins leere. Eine bereits verkaufte Ware kann nicht mehr reserviert werden. Sie befindest sich zum dem Verkaufszeitpunkt im Besitze des Käufers. Ich muss als Käufer die internen Abkürzungen von „Hardeck nicht kennen. „R“ kann auch Rabatt, Rücksprache, Rechnung, Regulierung, Rundecken und Reinigung bedeuten. Nach weiterem Suchen würde ich noch weitere Bedeutungen für Abkürzungen für „R“ finden.

Kann Möbel Hardeck, ein renommiertes, bekanntes und vielleicht angesehenes Unternehmen, sich erlauben eine bereits verkaufte und bezahlte Ware nochmals zu veräußern? Das ist m. E. Betrug auf sehr hohem Niveau. Tatsächlich sind in ihrem Hause zwei Kaufverträge geschlossen worden. Da Sie die Kaufsache aber nur einmal übereignen können, machen Sie sich gegenüber einem Käufer schadensersatzpflichtig wegen Unmöglichkeit der Leistung aus §§ 280 Abs. 1 und 3, 283 BGB. So ein Gebaren sollte bei einem Unternehmen wie bei Ihnen, ich will mich vorsichtig ausdrücken, nicht üblich sein, oder?

Warum haben wir den Betrag schon vorab gezahlt. Also, demnächst Zahlung nie sofort. Woraus kann man nur lernen? Nur aus eigenen Fehlern kann man lernen. Eine alte, sehr alte, Weisheit.

Christian Grundmann

PS Sie bieten meiner Schwägerin eine lächerliche, unpassende und alberne Entschädigung von 40,00 € an. Das sind pro Werktag 0,93 € und 0,038 € pro Stunde. Ich werde meiner Schwägerin für die verspätete Lieferung, den Betrag um 100% erhöhen, indem ich 43 Werktage jeweils 0,93 € in eine Spardose gebe, sodass Sie dann über 80,00 € verfügen kann.

Mein erstes Schreiben

Christian Grundmann 13. Juli 2015

Försterstraße 12 (0251277456

48149 Münster

An die Geschäftsleitung der Firma

GmbH & Co. KG HARDi

persönlich

Industriestraße 44

44894 Bochum

Betr.: Kaufvertrag Q06587 vom 13.06.2015

& Kaufvertrag Q06676 vom 19.06.2015

Guten Tag, sehr geehrte Damen und Herren,

meine Schwägerin, Frau Gisela Nettlenbusch hat mich beauftragt, bei der Geschäftsleitung eine Beschwerde vorzutragen.

Folgender Sachverhalt: Meine Schwägerin ist am 26. Juni 2015 umgezogen (25. Kalenderwoche).

Als Kopie erhalten Sie die Kaufverträge vom 13.06. & 19.06.2015.

Am 13.06.2015 waren meine Schwägerin, meine Frau Monika und ich in Senden und haben dort u. a. eine Wohnlandschaft bestellt. Der Verkäufer, Herr D., sicherte uns zu, dass diese Wohnlandschaft in Senden auf dem Lager verfügbar ist und geliefert werden kann. Das können wir alle 3 auch eidesstattlich versichern.

Die Lieferung wurde ca. für die 25. Kalenderwoche verbindlich zugesagt.

Am 19.06.2015 haben wir dann noch einen Nachbestellung gemacht. Auch hier waren wir alle 3 anwesend.

Diese Lieferung für beide Kaufverträge wurde, ca. für die 26. Kalenderwoche von Herrn H., verbindlich zugesagt.

Meine Schwägerin wurde angerufen. Ihr wurde mitgeteilt, dass die Wohnlandschaft nicht mehr da ist.

Wer Waren verkauft, muss sie auch liefern können. Andernfalls steht dem Käufer Schaden­ersatz zu. Das entschied das Landgericht Coburg (Az.: 14 O 298/12). Auch eine evtl. Behauptung des Verkäufers, die Ware sei ohne sein Wissen anderweitig verkauft worden, befreie ihn nicht von seiner Haftung.

Wir erwarten von Ihnen eine Antwort und eine angemessene Entschädigung. Frau Nettlenbusch würde sich auch nicht scheuen, gerichtliche Schritte zu unternehmen. Das Schreiben bitte an Frau Gisela Nettlenbusch, Ottmarsbocholter Str. 22, 48163 Münster senden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Christian Grundmann

PS Noch ein kleines Bonmot. In dem Kaufvertrag wurde klar und deutlich eine Wohnlandschaft bestellt. Wer etwa Birnen kaufen will, kann damit Glühlampen oder Früchte meinen.

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Meine Forderung an Hardeck Möbel GmbH & Co. KG: Angemessene Erstattung 120,00 €


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
03.09.2015 | 15:32
Firmen-Antwort von: Hardeck Möbel GmbH & Co. KG
Abteilung: Marketing

Guten Tag Herr Grundmann,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Zuerst einmal möchten wir uns dafür entschuldigen, dass Sie auf Ihre Nachricht per Post keine Antwort erhalten haben. Auch für sämtliche Unannehmlichkeiten, die Sie durch uns hatten, möchten wir uns entschuldigen. Ihren Ärger können wir gut verstehen. Eine solch unglückliche Verkettung ist wirklich nicht in unserem Sinne und sollte nicht passieren. Wir haben Ihre Beschwerde bereits an unsere Kundendienstleitung weitergeleitet. So schnell wie möglich wird sich ein Kollege mit Ihnen in Verbindung setzen, um eine gemeinsame Lösung für Sie zu finden.

Wir verbleiben mit freundlichen Grüßen

Ihr HARDECK Online-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


29.09.2015 | 12:05
von Christian Grundmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich erwarte von Hardeck, wie avisiert: "So schnell wie möglich wird sich ein Kollege mit Ihnen in Verbindung setzen, um eine gemeinsame Lösung für Sie zu finden. "


20.10.2015 | 17:14
von Christian Grundmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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