Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG (Berlin)
Überbuchung bei Air Berlin - Erst anlocken, dann abzocken?
Bestell-/Kundennummer: 2C2VNG
Moin Moin zusammen,
der Flug PMI nach Hamburg am 28.09.2015 14:20 war überbucht und die Passagiere am Check in - Schalter wurden gefragt, ob Sie wegen der Überbuchung, gegen eine Entschädigung von 400 € von PMI nach FRA (ABB7773) und dann von FRA nach HAM (LH 028) umbuchen wollen. Alternative wäre noch von PMI nach Düsseldorf, eine Übernachtung im Hotel und dann am Folgetag von Düsseldorf nach Hamburg (Entschädigungsangebot 500€). Außerdem sollte ich noch einen Essens und Getränkegutschein als Dankeschön erhalten. Schöne Idee :-). Weil ich es nicht eilig hatte und ich von Natur aus hilfsbereit bin, willigte ich der PMI - FRA - FRA - HAM - Version (400€ Entschädigung) ein. Eine nette Mitarbeiterin vom Bodenpersonal begleitete mich zum Air Berlin - Service Schalter, wo ich mein Flugticket FRA - HAM erhalten sollte. Der Flug FRA-HAM wurde für mich gebucht. Check In war allerdings nicht möglich -> (Daraus folgte, das ich auf dem Frankfurter Flughafen noch einchecken musste, weil der Boarding Pass noch nicht ausgestellt war. Da der Frankfurter Flughafen nicht gerade zu den kleinsten gehört, war das pure hetzerei!) Zurück zum Schalter in PMI: Der Air Berlin Mitarbeiter an diesem Schalter sagte mir der Air Berlin - Mitarbeiter etwas von 200€ Entschädigung, wegen der Halbierungsregel. Ob ich mit 200€ einverstanden wäre. An dieser Stelle wird es moralisch verwerflich. Sie locken die Passagiere am Check in mit 400€ Entschädigung, damit Sie Air Berlin helfen und wenn man sich dann entschieden hat zu helfen, dann wird der Entschädigungsbeitrag halbiert? Das ist alles andere als faires Geschäftsgebaren. Und das ist auch nicht das, was man von einem deutschen Unternehmen erwartet.
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Ich sagte zu dem o. g. Mitarbeiter, das mir am Check ein Zettel mit einer Entschädigung von 400 € gezeigt wurde. Daraufhin sagte er, wenn ich mit den angebotenen 200€ nicht einverstanden wäre, könnte ich mich an die Beschwerdestelle richten. Die würden sich dann darum kümmern. Dort versuche ich nun seit gestern Morgen anzurufen. Seit dem ist dort besetzt.
Fazit ist, das ich bis heute weder den o. g. Gutschein, noch einen Cent von den versprochenen 400€ bekommen habe.
Aber:
Es gibt tatsächlich eine Halbierungsregelgung in der Fluggastrechteverordnung. Wird ein Alternativflug angeboten, der nicht später als 3 Stunden (entsprechend oben genannter Entfernung) gegenüber dem geplanten Flug am Ziel eintrifft, stehen die Ausgleichsleistungen nur zu 50 % zu.
Trifft man später als drei Stunden am Endziel (Hamburg) ein, dann gilt diese Halbierungsregel natürlich nicht!