735 Views | 04.11.2015 | 20:06 Uhr
geschrieben von Monika Zeus
Am 26.10.2015 wollte ich Turnschue reklamieren, da diese nach drei Tagen Tragezeit Wasser durchliesen. Antwort der Verkäuferin ein Umtausch ist nicht möglich, weil bei der Firma Deichmann eine bestimmte Marke diese Vorraussetzung erfüllt. Bei allen anderen Marken fallen nicht darunter außer Gummistifel.
Viele dumme Entschuldigungen mußte ich mir im laufenden Gespräch anhören und hatte das Gefühl von einem Sonderschüler bedient zu werden. Für die Firma Deichmann ist das ein Armutszeugniss oder ist das Anweisung von der Firmenleitung. Es bleit der Weg der Entschuldigung. W. Schmidt
Meine Forderung an Deichmann:
Schulung des Personal
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Außerdem: Haben Sie die Turnschuhe nicht imprägniert, ist es natürlich der Fall, dass diese Wasser durchlassen - Sie haben die Schuhe nicht richtig gepflegt, somit entfällt Ihr Reklamationsanspruch.
Weiterhin Schreiben Sie, Sie hätten das Gefühl, von einem Sonderschüler bedient zu werden- so eine Aussage von jemandem mit Ihrer Rechtschreibung und Grammatik lässt interessante Rückschlüsse ziehen.
Sprechen Sie mit der betreffenden Filialleitung, anstatt sich im Internet beleidigend und unverständlich auszulassen.