Von ORANIER Küchentechnik beantwortete Beschwerde. | 184 Views | 26.11.2015 | 17:39 Uhr
geschrieben von Florian Kloß

ORANIER Küchentechnik GmbH (Gladenbach)

Angaben im Datenblatt gemäß EU verordnung werden nicht erfüllt

Ich habe mir eine Boria Dunstabzugshaube gekauft welche nach dem Datenblatt angeblich einen Fettfiltereffizientwert von 95% haben soll. In Realität gibt es einen riesigen Spalt zwischen Filter und Gebläse so das der Großteil der Abluft vollkommen ungefilter durch die Abzugshaube wieder in die Küche gelangt. -> Reaktion von Oranier Kundendienst: Sie können kein Qualitätsproblem feststellen. Keine Reaktion

Wer seine Kunden mit falschen Angaben täuscht, sollte wenigstens für seine Fehler gerade stehen!

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Meine Forderung an ORANIER Küchentechnik GmbH: Kaufpreis + 100€ Aufwandsentschädigung


Firma hat geantwortet nach etwa 2 Monate nach etwa 2 Monate
12.01.2016 | 11:32
Firmen-Antwort von: ORANIER Küchentechnik GmbH
Abteilung: Abteilung Kundendienst

Sehr geehrter Herr Kloß,

der durch Sie reklamierte mangelhafte Fettabscheidegrad wird über den Fettfilter gewährleistet.

In Ihrem speziellen Fall wurde aber ein kleiner ca. 1-2 mm Spalt zwischen Aktivkohlefilter und Umluftmotor reklamiert.

Der Aktivkohlefilter ist ein Sonderzubehör für den Umluft betrieb und filtert die in den Kochwrasen befindlichen Geruchsstoffe über Aktivkohle aus der Luft.

Beim Besuch durch unseren Techniker bei Ihnen am 17.11.2015 konnte kein Mangel festgestellt werden. Nach Meldungseingang durch den Techniker und Klärung des Sachverhaltes Werksintern wurde durch Sie am 19.11.2015 keinem weiteren Serviceeinsatz zugestimmt.

Uns wurde somit gemäß BgB das Recht auf einer weiteren Nacharbeit verwehrt.

Das hier von unserer Seite keine Reaktion erfolgte ist somit nicht korrekt.

Aufgrund der guten Beziehungen zu Ihrem Händler haben wir diese Dunsthaube im Rahmen einer Kulanzregelung von diesem zurückgenommen und gutgeschrieben.

Wir bedauern Ihre Entscheidung, finden aber im Umkehrschluss Ihre einseitige Betrachtungsweise und Darstellung der Beschwerde nicht korrekt.

Mit freundlichen Grüßen

ORANIER Küchentechnik GmbH

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Kommentare und Trackbacks (1)


17.12.2015 | 17:55
von Florian Kloß noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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