Von Tinas Erotikshop beantwortete Beschwerde. | 576 Views | 26.08.2009 | 13:54 Uhr
geschrieben von Stephan Schmid

Tinas Erotikshop (Remseck)

Mandys Erotiktoys: Abzocke ohne Ende?

Ich hab am 02.07.09 diesen Jahres mehrere Artikel bei der besagten Firma bestellt und per Vorkasse, weil ich es von anderen seriösen Onlineshops kenne, die Bestellung bezahlt und sofort eine Bestätigung der Bestellung erhalten.

SCHLAGWORTE

"Sehr geehrter Kunde, dankend haben wir heute Ihre Bestellung empfangen."

Am 06.07. kam dann eine Nachricht, dass es zu einer Lieferverzögerung käme. Soweit so gut, kann ja mal passieren.

"Sehr geehrter Kunde, dankend haben wir Ihre Zahlung empfangen.

Wir sind immer bemüht, die Lieferzeit für Ihre bestellten Artikel so kurz wie möglich zu halten. Die Lieferzeit kann jedoch von Artikel zu Artikel variieren, und ist z.B. davon abhängig, ob wir den bestellten Artikel vorrätig auf Lager haben. In der Regel erfolgt eine Lieferung innerhalb von ca. 7-10 Arbeitstagen.

Der von Ihnen bestellte Artikel ist jedoch momentan nicht lagernd vorhanden, sondern muss nun beim Großhandel für Sie bestellt werden. Dies werden wir natürlich nun umgehend tun. Da der Großhandel uns in Form von Sammelbestellungen beliefert, um den für Sie so attraktiven günstigen Preis halten zu können, kommt es nun leider zu einer etwas längeren Regellieferzeit von zusätzlich ca. 10 Arbeitstagen (Arbeitstage Definition: Montag-Freitag, ohne Samstag & Sonntag, ohne Brückentage und ohne Feiertage).

Für die längere Lieferzeit entschuldigen wir uns natürlich vorab, und werden Ihnen daher als Entschädigung ein nettes Überraschungspräsent mit den von Ihnen bestellten Artikeln zukommen lassen.

Wir bedanken uns im Voraus für Ihr Verständnis!"

Nachdem Ende Juli immer noch weder keine Nachricht/noch die erwartete Restlieferung ankam, habe ich die Bestellung widerrufen und bekam dann ulkigerweise recht schnell die Bestätigung.

"Sehr geehrter Kunde,

Die weitere Bearbeitung der von Ihnen getätigten Bestellung wurde soeben abgebrochen. Gesetzt dem Fall, dass es sich um eine Vorkasse-Bestellung gehandelt hat, wird Ihnen die geleistete Vorauszahlung selbstverständlich binnen 30 Tagen zurückerstattet. Bitte geben Sie uns hierzu noch Ihre korrekte Bankverbindung an. Sollte es sich jedoch um eine Nachnahme-Bestellung handeln ist diese hiermit erloschen."

Habe dann meine Kontodaten nochmal übermittelt und seitdem warte und warte und warte ich.

"Guten Tag Herr Schmid,

dessen bin ich mir natürlich bewusst und werde daher im gesetzlich vorgeschriebenen Rahemn auch alles daran setzen die Sache korrekt zum Abschluss zu bringen. So wie es bereits auch in der Bestätigung des Widerrufs geschrieben stand. Grüße, Kurt"

"...leider kommt die nächste Warenlieferung Delights aus Übersee erst wieder am 17.08.2009. :-)"

Ich hasse übrigens witzige Smilies in nicht-privaten Nachrichten!

Dann ist mir die Hutschnur geplatzt und habe mal nachgefragt, was los ist!

Die Antwort hat mich dann schier umgehauen. Kontakt eShop schrieb:

"Guten Tag,

leider muss ich Ihnen heute eine sehr unerfreuliche Mitteilung machen. Dies fällt mir nicht leicht. Ich habe mich von meinem Geschäftspartner aufgrund großer Differenzen getrennt. Unter anderem war der Grund für die Trennung finanzielle und geschäftliche Differenzen und Schwierigkeiten. Leider ist die Situation nun so, dass ich mittlerweile weder in der Lage bin, Ihnen Ihre Vorkasse zurückzuerstatten, noch die Ware auszuliefern.

Da er im Besitz eines großen Teils der bereits bezahlten Ware ist und diese nun, aufgrund der geschäftlichen Trennung, und da ich nicht weiter mit ihm zusammenarbeiten möchte, zurückhält und versucht mich hiermit zu erpressen. Hiergegen werde ich auch noch strafrechtlich vorgehen müssen.

Dennoch möchte ich mich meiner Verantwortung stellen und mich dieser nicht entziehen. Daher möchte ich Ihnen anbieten, sobald es mir finanziell möglich ist, Ihnen per monatlicher Ratenzahlung in Höhe von 3€ Ihr Geld zurückzuzahlen. Ich weiß, dass dies nicht viel ist. Jedoch ist mir mehr nicht möglich. Ich wäre sehr froh, wenn Sie mir diese Möglichkeit geben würden. Sollte dies für Sie in Betracht kommen möchte ich Sie bitten mir dies per eMail samt Ihrer Bankverbindung zukommen zu lassen.

Auch wenn dies für Sie nicht in Frage kommt, so teilen Sie mir dies bitte mit. In diesem Fall bleibt mir dann jedoch nur der Weg der Regelinsolvenz. Dies würde ich jedoch gerne, auch in Form von Ratenzahlungen verhindern, damit auch Sie zu Ihrem Recht kommen sobald es mir finanziell wieder möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Schmid schrieb: Ehrlich gesagt ist es mir völlig egal, ob sie Differenzen mit Ihrem "Partnern" haben. Die Bestellung wurde widerufen, eine entsprechende Benachrichtung kam von Ihrem Shop, obwohl ich nicht genau weiß, wer die geschickt hat. Auch dies ist mir in letzter Instanz völlig egal.

Ob Sie nicht mit ihm weiterhin zusammenarbeiten möchten, ist unerheblich. Sobald ein Vertrag zu Stande kam, ist dieser auch einzuhalten. Welche Schritte Sie selbst unternehmen werden im Bezug auf Ihren "Partner", bleibt Ihre eigene Sache.

Die Ratenzahlung ist mir viel zu unsicher, als dass ich dieses Angebot annehmen könnte. Rein theoretisch wären das im Schnitt bei den noch offenen Forderungen eine über zwei Jahre andauernde monatliche Bezahlung. Wer weiß, was bis dahin passiert.

Ihr Shop heißt wahrscheinlich zum x-mal anders. Sie müssen sich schon weit mehr einfallen lassen, um Kunden wie mich zufrieden zu stellen. Und ich bin sicherlich kein Einzelfall, wenn man sich die verschiedensten Reklamationsbeschwerden im Internet durchliest. Wenn Sie sich Ihrer Verantwortung stellen wollen, besorgen Sie sich die Ware und/oder das Geld und liefern Sie aus/weisen das Geld zurück. Das wäre zumindest ein Anfang... oder senden Sie mir etwas Gleichwertiges zu. Das ist dann aber auch schon die letzte Alternative, die Ihnen bleibt.

Kontakt eShop schrieb:

Es tut mir leid, jedoch habe ich leider nichts mehr. Auch etwas anderes kann ich nicht ausliefern. Dass Sie verärgert sind kann ich voll und ganz nachvollziehen. Und es tut mir auch wirklich leid! Leider wird jedoch auch eine Anzeige und auch ein Anwalt meine finanzielle Situation nicht ändern. Mir wäre es auch lieber anders, das können Sie mir glauben. Gerne hätte ich mittels Ratenzahlung meine Verpflichtung abgezahlt. Nun, werde ich also Ihre Rechnung meinem Anwalt, der das Insolvenzverfahren vorbereiten wird, übergeben. Dieser wird dann alles weitere in die Wege leiten.

Stephan Schmid schrieb: Hallo, verzeihen Sie mir mein bisher immer noch vorhandenes Misstrauen. Habe eben im Internet interessante Neuigkeiten erfahren: de.reclabox.com/beschwerde/6596-tinas-erotikshop-remseck-tinas-erotikshop-seit-06-03-2009-warte-ich-auf-ware, de.reclabox.com/beschwerde/3975-tinas-erotik-shop-de-remseck-unverschaemter-umgang-mit-kunden. Evtl. sollten Sie Ihre Aussagen noch einmal genauestens überdenken. Auf die vollständige Rückzahlung der im Voraus getätigten Bezahlung bestehe ich selbstverständlich immer noch, sowie auf die Einhaltung der von Ihnen gesetzen Frist innerhalb von 30 Tagen mir das Geld zu erstatten. Diese Frist endet am 28.08.2009 Ich werde ansonsten wohl oder übel am nächsten Werktag egen Sie eine Anzeige wegen Betrugs einreichen müssen. Ich hatte Ihnen schon damals diesen Schritt angekündigt, mich bisher aber noch diesbezüglich bedeckt gehalten.

Es tut mir leid, jedoch habe ich leider nichts mehr. Dass Sie verärgert sind, kann ich voll und ganz nachvollziehen. Und es tut mir auch wirklich leid! Leider wird jedoch auch eine Anzeige und auch ein Anwalt meine finanzielle Situation nicht ändern. Mir wäre es auch lieber anders, das können Sie mir glauben. Gerne hätte ich mittels Ratenzahlung meine Verpflichtung abgezahlt. Nun werde ich also Ihre Rechnung meinem Anwalt, der das Insolvenzverfahren vorbereiten wird übergeben. Dieser wird dann alles weitere in die Wege leiten.

Bei der letzten Mail ist dann wohl die Kreativität ausgegangen. Sofern bis zum Freitag diese Woche nichts passiert, geht das zu meinem Anwalt. Der ist informiert und freut sich schon drauf. Dann läuft nämlich die frecherweise 30-tägige Rückzahlfrist aus!

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Meine Forderung an Tinas Erotikshop: Gesamtbetrag (inkl. MwSt.) 94,75 € + Zinsen


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
05.09.2009 | 08:33
Firmen-Antwort von: Tinas Erotikshop
Abteilung: Geschäftsinhaber

Guten Tag,

Leider muss ich Ihnen heute zur Abwendung der Insolvenz eine sehr unerfreuliche Mitteilung machen. Dies fällt mir nicht leicht.
Ich habe mich von meinem Geschäftspartner aufgrund großer Differenzen getrennt.
Unter anderem war der Grund für die Trennung finanzielle und geschäftliche Differenzen und Schwierigkeiten.
Leider ist die Situation nun so, dass ich mittlerweile weder in der Lage bin, Ihnen Ihre Vorkasse zurückzuerstatten, noch die Ware auszuliefern. Da er im Besitz eines großen Teils der bereits bezahlten Ware (FunFactory-Ware; alles per Belege nachweislich)
ist und diese nun, aufgrund der geschäftlichen Trennung, und da ich nicht weiter mit ihm zusammenarbeiten möchte, zurückhält und versucht mich hiermit zu erpressen um weiterhin seine Kaufrate für den Onlineshop zu bekommen der jedoch nichts mehr abwirft. Hiergegen werde ich auch noch strafrechtlich vorgehen müssen.
Dennoch möchte ich mich meiner Verantwortung stellen und mich dieser nicht entziehen.
Daher möchte ich Ihnen anbieten, sobald es mir finanziell möglich ist, Ihnen per monatlicher Ratenzahlung in Höhe von 3€ Ihr Geld zurückzuzahlen. Ich weiß, dass dies nicht viel ist. Jedoch ist mir mehr nicht möglich.

Ich wäre sehr froh, wenn Sie mir diese Möglichkeit geben würden.
Sollte dies für Sie in Betracht kommen möchte ich Sie bitten mir dies per eMail samt Ihrer Bankverbindung zukommen zu lassen.
Auch wenn dies für Sie nicht in Frage kommt, so teilen Sie mir dies bitte mit. In diesem Fall bleibt mir dann jedoch nur der Weg der Regelinsolvenz. Dies würde ich jedoch gerne, auch in Form von Ratenzahlungen verhindern, damit auch Sie zu Ihrem Recht kommen sobald es mir finanziell wieder möglich ist.
Oder haben Sie einen anderen Vorschlag, eventuell mir noch etwas Zeit einzuräumen um alles mit meinem Anwalt doch noch in die rechten Bahnen zu führen?

Mit freundlichen Grüßen
B.B.
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Kommentare und Trackbacks (2)


29.08.2009 | 10:54
von Stephan Schmid noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher wurde kein gütiges Angebot seitens der Firma mir entgegengebracht. Forderung weiter unerfüllt.


14.09.2009 | 11:35
von Tinas Erotikshop
Az.: 2 IN 400/09-s

Amtsgericht Ludwigsburg

Beschluss vom 11.09.2009

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des/der

Bettina Iris Balog, geb. am 05.12.1980, Memelweg 7, 71686 Remseck

wird heute, am 11.09.2009, um 8.00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet

und

Herr Rechtsanwalt Axel S., 70197 Stuttgart, Tel.: xxx

zum/zur Insolvenzverwalter/in ernannt.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.10.09 unter Beachtung des § 174
InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen,
welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners/der
Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die
gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt
oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner/der Schuldnerin hat, wird aufgefordert,
nicht mehr an den Schuldner/die Schuldnerin, sondern nur noch an den
Insolvenzverwalter zu leisten.

Nach § 5 Abs. 2 InsO wird das Verfahren schriftlich durchgeführt.

Die angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Die Tabelle
mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 20.10.09
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
Ludwigsburg, 71638 Ludwigsburg, Schorndorfer Str. 28, Raum 2001 niedergelegt.
Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der 03.11.2009.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter
eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die
Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Auf die Widerspruchsverfolgung des Schuldners/der Schuldnerin bei titulierten
Forderungen gem. § 184 Abs. 2 InsO wird hingewiesen.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Schuldner/die Schuldnerin einen Antrag auf
Restschuldbefreiung gestellt hat.

Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der erforderlichen Zustellungen
beauftragt (§ 8 Abs. 3 Satz 1 InsO).
Der Insolvenzverwalter hat die von ihm nach § 184 Abs. 2 Satz 4 ZPO angefertigten
Vermerke unverzüglich zu den Gerichtsakten zu reichen (§ 8 Abs. 3 Satz 3 InsO).




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