Durch Segmüller endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 1404 Views | 09.08.2016 | 08:42 Uhr
geschrieben von Erich Gläser

Segmüller

Keinerlei Kulanz

Bestell-/Kundennummer: 850113877

Habe am 9.7.16 eine Couch und eine Anbauwand bestellt. Durch einen unvorhergesehen Schaden an der Heizung sind immense Kosten entstanden. Ich wollte am 16.07.2016 die Couch stornieren, da Sie mit ca. 12. 000 Euro der größte Broken war. Hab den Antrag persönlich im Möbelhaus ausfüllen lassen und mir wurde gesagt "Sie hören von uns". Dann kam ein nettes Schreiben mit 25% (3.000 €) Schadensersatz bei der Stornierung. Den § 1 der AGB kann man also ruhig streichen, den empfinde ich als Verarschung.

SCHLAGWORTE

Die Couch war für die KW. 40 bestellt, also bestimmt noch nicht in Produktion. Wenn man dann gesagt hätte, ok 500 € für die Stornierung, hätte ich das akzeptiert. Ich will eigentlich nichts mehr in diesem Geschäft, und wollte die Anbauwand auch stornieren, aber da kam die Aussage, die Wand wäre schon in Produktion, obwohl sie frühestens in 10 Wochen erst geliefert werden soll. Schon seltsam.

Da ich nichts mehr in diesem Unternehmen mehr kaufen will, da ich von dem Geschäftsgebaren maßlos enttäucht bin, bleib ich wohl auf 3.000 Euro hängen, denn wie man mir vorgeschlagen hat, könnte ja meine Familie dort Möbel kaufen und die 3.000 Euro würden dann angerechnet werden, wenn insgesamt für über 12.000 € eingekauft. Dies will ich meiner Familie nicht antun.

Mit ein bißchen mehr Kulanz hätte man nicht als Kunden verloren, nur weil ein kleiner momentaner Engpass vorhanden ist. Selbst als Bänker habe ich nie einen Kredit aufgenommen und immer alles bar bezahlt und angespart, deshalb werde ich wegen dieser Sache meine Gewohnheit nicht ändern.

Mich, meine Familie, meine Freunde und meine Vereinskameraden werden wohl nicht mehr bei Segmüller kaufen, aufgrund der mangelnden Kulanz und der fast Abzocke genannten Vorgehensweise.

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Meine Forderung an Segmüller: Eigentlich keine mehr, da doch nichts mehr außer Standartantworten zu erwarten ist


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Kommentare und Trackbacks (3)


16.08.2016 | 19:42
von Erich Gläser noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Schadensersatzzahlung wurde mittlerweile von Segmüller im vollen Umfang angefordert mit einer Frist bis 19.08.2016.
Gnädigerweise rechnet man sie prozentual an bei Bestellungen bis zum 31.07.2018.
MfG E. Gläser


06.09.2016 | 18:49
von Erich Gläser noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine Reaktion von Segmueller. Nachdem ich die Schadensersatzzahlung geleistet habe ist es denen egal. Habe rund 1.200 Mitglieder des Kreisfeuerwehrverbandes plus. Ca. 3.000 Kollegen in der Bank über das Vorgehen von Segmueller informiert. Man wird sich zukünftig überlegen wo man beim Möbelkauf hingeht. meine Enttaeuschung über ein so großes Unternehmen ist dementsprechend groß. Bin mal auf die Lieferung der Wohnwand gespannt, Bei dem kleinsten Makel werd ich Sie nicht abnehmen. Wie oft dürfen die Nachbessern und wann kann ich Schadensersatz anfordern, wenn das Möbel nicht Ordnungsgemäß geliefert wird und sich mein Umzug verzögert? können Sie mir da Auskunft geben?

Viele Grüße
Erich Glaeser


05.10.2016 | 18:57
von Erich Gläser endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keinerlei Reaktion des Unternehmens. Traurig. Aber so ist nun mal die Servicewüste Deutschland. Vielen Dank.




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