Durch Manfred Stoffel Bürotechnik endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 626 Views | 13.02.2017 | 15:16 Uhr
geschrieben von Werner Schramm

Manfred Stoffel Bürotechnik (Dörth)

Finger weg von diesem Verkäufer

Bestell-/Kundennummer: 10930114

Ich habe bei diesem Verkäufer am 13.05.2015 einen HP-Drucker 5520 eAll in One zum Preis von 119 Euro gekauft. Jetzt - drei Monate vor Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung - trat ein Defekt auf: Der Drucker druckt nur noch farbig, aber kein Schwarz. Über Amazon reklamierte ich daher bei der Fa. Stoffel und erhielt eine "rotzige" Antwort: Unter Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung (die noch nicht abgelaufen ist) lehnt der Verkäufer jede Verantwortung für den Sachmangel ab. Ich müßte ihm also durch ein teures Sachverständigengutachten beweisen, dass der nun aufgetretene Mangel von Anfang an vorhanden war.

SCHLAGWORTE

Mein Hinweis darauf, dass lt. meiner Internetrecherche dieser Mangel häufiger bei diesem Gerät auftritt und es sich wohl um einen anfänglichen Mangel handelt und ich daher an eine entsprechende Negativbeurteilung in den Bewertungsportalen denke, "rotzte" der Verkäufer ebenfalls weg: "Wir lassen uns nicht erpressen. Der Verkäufer zwingt also seine Kunden bei auftretenden Sachmängeln zu einem aufwendigen Rechtsstreit, von der branchenüblichen Kulanz ist bei diesem Verkäufer nicht einmal ansatzweise die Rede.

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Meine Forderung an Manfred Stoffel Bürotechnik: Rücknahme des defekten Geräts


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Kommentare und Trackbacks (3)


13.02.2017 | 18:44
von ReclaBoxler-8580208 | Regelverstoß melden
Wenn hp 2 Jahre Garantie auf seine Geräte gibt, ist der Verkäufer in der Pflicht, sich um die Abwicklung der Reparatur zu kümmern. Jetzt noch von Gewährleistung zu sprechen, bringt ja nichts.

16.02.2017 | 12:13
von Werner Schramm noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Fa. Stoffel - nomen est omen! - reagiert nicht und negiert die noch laufende Gewährleistungsfrist für das Schrottprodukt. Vermutlich spielt dieses kundenfeindliche Unternehmen mit der Bequemlichkeit seiner Kunden, die wegen lächerlicher 119 € keinen teuren Sachverständigen einschalten und auch keinen aufwendigen Gerichtsprozeß führen wollen.


23.02.2017 | 12:16
von Werner Schramm endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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