DPD Dynamic Parcel Distribution GmbH & Co. KG (Erftstadt)
Verdacht auf Postunterdrückung
Bestell-/Kundennummer: 0159 5060 6585 02
Immer wieder Fälle mit Verdacht auf Postunterdrückung durch DPD
Die oben angeführte Sendung wurde bereits am 15.03.17 an DPD übergeben. Das Paket wurde bis heute, 20.03.17, nicht zugestellt. Laut Sendungsverfolgung soll angeblich am Donnerstag, 16.03. ein erster Zustellversuch unternommen worden sein und der Zusteller eine Benachrichtigungskarte hinterlassen haben. Das ist definitiv nicht der Fall. Es war rund um die Uhr jemand zuhause, niemand hat geklingelt und eine Benachrichtigungskarte war auch nicht im Briefkasten. Am Freitag, den 17.03.17 soll ein zweiter Zustellversuch unternommen worden sein. Auch das ist nicht korrekt. Auch am Freitag war durchgängig jemand zuhause, wir haben an diesem Tag auch Lieferungen von anderen Zustellunternehmen erhalten-DPD war dagegen nicht bei uns.
Daraufhin hatte mein Mann telefonisch mit dem Kundenservice der DPD letzten Freitag vereinbart, dass die Sendung nun heute, Montag, 20.03.17, zugestellt wird. Die Sendung lagert aber laut Sendungsübersicht nach wie vor im DPD-Depot in Erftstadt-Lechenich.
Solche Vorfälle sind in den letzten Monaten immer wieder vorgekommen, wir hatten uns deswegen bereits MEHRFACH beschwert.
Damit hätte DPD ausreichend Möglichkeit gehabt, diese immer wieder vorkommende Postunterdrückung abzustellen, haben jedoch ganz offensichtlich nichts unternommen und der Kundenservice zeigt nicht das geringste Interesse an derartigen Beschwerden.
Sendungsunterdrückung ist ein Straftatbestand nach § 206 StGB:
(2) Ebenso wird bestraft, wer als Inhaber oder Beschäftigter eines in Absatz 1 bezeichneten Unternehmens unbefugt
1. eine Sendung, die einem solchen Unternehmen zur Übermittlung anvertraut worden und verschlossen ist, öffnet oder sich von ihrem Inhalt ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft,
2. eine einem solchen Unternehmen zur Übermittlung anvertraute Sendung unterdrückt oder
3. eine der in Absatz 1 oder in Nummer 1 oder 2 bezeichneten Handlungen gestattet oder fördert.
23.03.2017 | 10:50
Abteilung: Social Media
Sehr geehrte Frau Cremer,
bitte entschuldigen Sie die verspätete Rückmeldung zu Ihrem Anliegen. Diese ist uns erst am heutigen Tag übermittelt worden ist.
Es tut uns auch leid, dass die Anlieferung des Paketes etwas mehr Zeit in Anspruch genommen hat. Laut Sendungsverfolgung war diese am Dienstag nun erfolgreich. Das freut uns.
Falls von Ihrer Seite aus dazu noch Fragen bestehen sollten, können Sie sich gerne noch einmal per E-Mail (socialmediadpd.de) mit uns in Verbindung setzen.
Schöne Grüße,
Ihr DPD Team