Media Markt (Ingolstadt)
Flip4new-Annonce
Tageszeitungsbeilage vom 27.04.2017
Auf Grund der Annonce brachte ich nach telef. Voranfrage meinen Videorecorder am 28.04.2017 zum Media-Markt nach Reutlingen. Die freundlichen Herren an der entsprechenden Stelle meinten sofort, Videorecorder wären nicht mit dieser Aktion gemeint. Ich legte den Zeitungsausschnitt vor auf dem ausdrücklich "Videorecorder" angegeben war.
Eine Überprüfung über den PC durch den Media-Markt-Mitarbeiter brachte jedoch das Ergebnis, "Videorecorder" werden durch diese Rückkaufaktion nicht bewertet.
Meine Beschwerde, warum dann diese Annonce so veröffentlicht wird und wie sie es mit der Prospekthaftung halten würden, meinten sie, ich könnte mich ja bei der Verbraucherzentrale beschweren, oder bei der Firmenzentrale oder in der Tagespresse äußern.
Eine Entschuldigung für den Fehler oder ein Kulanzangebot für meine vergebliche Anreise gab es nicht, lediglich die zynische Bemerkung des Sachbearbeiters, ich wäre ihm anfangs sympathisch gewesen, nach meiner Reklamation nicht mehr!
Beschwerde ist noch nicht gelöst
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