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87 Views | 16.08.2018 | 11:56 Uhr
geschrieben von Peter Teichmann
NKD Vertriebs GmbH (Bindlach)
Nicht aushändigen eines Paketes
Wir wollten Samstag 11.08.2018 vormittags ein Paket abholen. Auf den Abholschein stand nur unser Nachname drauf. Meiner Frau würde das Paket nicht übergeben, weil Sie sich nur mit Führerschein ausweisen konnte!
Eine Stunde später wollte ich als Ehemann das Paket mit Ausweis abholen auch ohne Erfolg.
Mir wurde in einem sehr unfreundlichen Ton mitgeteilt, dass dies Paket auf meine Frau ausgestellt war!
Meiner Frau wurde die Frage gestellt, ob Sie Ausländer wäre und nicht lesen könne!
Das ist für eine NKD- Filiale nicht gerade einladend.
Vielleicht wären wir freundlicher Bedient worden, wenn wir Ausländer gewesen wären!
Sie dürfen nur die Ware an die betreffende Person mit Ausweis oder Reisepass rauß geben.
Oder mit einer Vollmacht!
Gr. Teichmann