Durch expondo endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 388 Views | 22.02.2019 | 11:17 Uhr
geschrieben von Vrezh Harutyunyan

expondo GmbH (Berlin)

Trotz gesetzlicher Gewährleistungsfrist Kostenberechnung

Bestell-/Kundennummer: Rechnungs Nr. 373128

Reklamation:

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1 Bild

Ich habe von diesem Anbieter (expondo GmbH) einen Artikel gekauft. Leider trat noch innerhalb von zwei Jahren ein Defekt auf.
Als ich mich an das Unternehmen wandte, wurde eine kostenfreie Reparatur trotz laufender gesetzlicher Gewährleistungsfrist letztendlich abgelehnt: Ich hätte zu beweisen, dass die Ware nicht erst durch meine Nutzung beschädigt wurde. Ich bin kein Fachmann und weiß daher natürlich nicht, wie sowas nachzuweisen ist. Das Gerät wurde immer ordnungsgemäß und pfleglich genutzt, bis es dann eines Tages nicht mehr funktionierte wie es soll.
Die Pflicht zur Nacherfüllung/Nachbesserung wird hier unterlaufen, indem an diese für den Laien unzumutbare Bedingungen geknüpft werden.

expondo kann ich definitiv nicht empfehlen. Im Falle eines Mangels innerhalb der Gewährleistungsfrist brauchen Sie keine Kulanz zu erwarten. Nur ein teurer Sachverständiger kann Ihnen dann noch weiterhelfen.

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Meine Forderung an expondo GmbH: Kostenfreie Reparatur


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
05.03.2019 | 18:07
Firmen-Antwort von: expondo GmbH
Abteilung: Customer Care

Guten Tag,

bei der gesetzlichen Gewährleistung greift 6 Monate nach Übergabe der Ware an den Verbraucher, die Beweislastumkehr. Daher können wir hier nicht davon ausgehen, dass die Lötstation bereits mangelhaft übergeben wurde.

Bei Lötstationen sind die meisten Probleme auf Verschleißteile, wie Heizspirale oder Lötkolben zurückzuführen. Daher können wir nicht pauschal eine kostenfreie Reparatur anbieten.

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Kommentare und Trackbacks (7)


22.02.2019 | 20:34
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
 spider monkey Max M.: Das Unternehmen macht rechtlich nichts falsch. Korrekt. Es zeigt aber ein sehr kundenunfreundliches Verhalten. Ich jedenfalls möchte bei einem solchem Unternehmen nichts kaufen.

02.03.2019 | 20:48
von Vrezh Harutyunyan noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


05.03.2019 | 19:14
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Die Gesetze sind vollkommen irrelevant in diesem Fall, da es jedem Händler vollkommen freisteht, kundenfreundlicher als die Konkurrenz zu sein. Wenn er sich dagegen entscheidet, ist das seine eigene Entscheidung. Er muss dann auch mit den Konsequenzen leben, z. B. dass Kunden ausbleiben und lieber zu dem Händler gehen, der kundenfreundlicher ist.

05.03.2019 | 22:32
von Marcel_b B. | Regelverstoß melden
Also kann man insgesamt festhalten das sich hier jemand öffentlich beklagt nicht beschenkt zu werden.

Klar kann man das machen, ist ja rechtlich nicht zu verbieten.
Aber dann muss man mit den Konsequenzen leben. Zum Beispiel das man seinen Namen nennt während man sich öffentlich im Internet zum Horst macht.

06.03.2019 | 06:35
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
 spider monkey Max M.: Wenn ein Unternehmen sich kundenunfreundlich verhält und auf die Beweislastumkehr besteht, ist das für mich - und ich bi sicher sehr viele andere Kunden - ein Grund, sich gut zu überlegen, dort etwas zu kaufen. Ich finde deshalb diese Beschwerde berechtigt. Und ich werde bei dem genannten Unternehmen ganz sicher nichts bestellen. Wenn sie das das anders sehen, ist ihnen das natürlich unbenommen.

Und nochmals: Das Gesetz ist hier irrelevant. Es gibt lediglich nicht zu unterschreitende Grenzen vor. Kundenfreundliche Unternehmen werden danach streben, deutlich besser zu handeln, als die gesetzlichen Mindestvorgaben es verlangen.

08.03.2019 | 18:15
von Vrezh Harutyunyan noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


22.03.2019 | 14:53
von Vrezh Harutyunyan endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst


22.03.2019 | 14:57
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