expondo GmbH (Berlin)
Trotz gesetzlicher Gewährleistungsfrist Kostenberechnung
Bestell-/Kundennummer: Rechnungs Nr. 373128
Reklamation:
Ich habe von diesem Anbieter (expondo GmbH) einen Artikel gekauft. Leider trat noch innerhalb von zwei Jahren ein Defekt auf.
Als ich mich an das Unternehmen wandte, wurde eine kostenfreie Reparatur trotz laufender gesetzlicher Gewährleistungsfrist letztendlich abgelehnt: Ich hätte zu beweisen, dass die Ware nicht erst durch meine Nutzung beschädigt wurde. Ich bin kein Fachmann und weiß daher natürlich nicht, wie sowas nachzuweisen ist. Das Gerät wurde immer ordnungsgemäß und pfleglich genutzt, bis es dann eines Tages nicht mehr funktionierte wie es soll.
Die Pflicht zur Nacherfüllung/Nachbesserung wird hier unterlaufen, indem an diese für den Laien unzumutbare Bedingungen geknüpft werden.
expondo kann ich definitiv nicht empfehlen. Im Falle eines Mangels innerhalb der Gewährleistungsfrist brauchen Sie keine Kulanz zu erwarten. Nur ein teurer Sachverständiger kann Ihnen dann noch weiterhelfen.
05.03.2019 | 18:07
Abteilung: Customer Care
Guten Tag,
bei der gesetzlichen Gewährleistung greift 6 Monate nach Übergabe der Ware an den Verbraucher, die Beweislastumkehr. Daher können wir hier nicht davon ausgehen, dass die Lötstation bereits mangelhaft übergeben wurde.
Bei Lötstationen sind die meisten Probleme auf Verschleißteile, wie Heizspirale oder Lötkolben zurückzuführen. Daher können wir nicht pauschal eine kostenfreie Reparatur anbieten.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Klar kann man das machen, ist ja rechtlich nicht zu verbieten.
Aber dann muss man mit den Konsequenzen leben. Zum Beispiel das man seinen Namen nennt während man sich öffentlich im Internet zum Horst macht.
Und nochmals: Das Gesetz ist hier irrelevant. Es gibt lediglich nicht zu unterschreitende Grenzen vor. Kundenfreundliche Unternehmen werden danach streben, deutlich besser zu handeln, als die gesetzlichen Mindestvorgaben es verlangen.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist endgültig nicht gelöst