Hermes Germany GmbH (Hamburg)
Odyssee Hermes-ein Fall für den Verbraucherschutz
Bestell-/Kundennummer: Vorgangs-Nr. 1015973594
Sachstand:
Das mit 500,00 Euro versicherte Paket wurde zur Versendung im Hermesshop eingeliefert. In weiterer Folge wurde festgestellt, dass die Zustellung an die Adressatin nicht bestimmungsgemäß stattgefunden und das Paket zudem auch nicht auffindbar ist.
Dieser Sachstand ist unstreitig und wird von dem Unternehmen Hermes auch so bestätigt!
Von diesem Zeitpunkt an begann die Odyssee. Zunächst musste ich immer wieder verständlich machen, dass ich die Absenderin und nicht Empfängerin des Paketes bin.
Über ein Schadensformular stellte ich an Hermes meinen Anspruch, den mir entstandenen Schaden zu regulieren.
Für die Schadenssachbearbeitung liegen dem Unternehmen Hermes nachfolgende Belege vor:
Paketschein,
Paketquittung,
Schriftwechsel vom 06.04.19 über das eBay-Kleinanzeigendokument mit Angabe der Anzeigenummer, ergo vor dem Versand,
Screenshot als Bilderdokumente von der Bestellsache, im vorliegenden Fall von 3 Stk. original Lacoste Damen-Pullover, ebenfalls über das eBay-Kleinanzeigen Portal erstellt,
Screenshot mit Angabe der Einzelpreise der Pullover, Anzeige seit 02.19
Alle aufgeführten Hinweise können als Beweis gewertet werden, da eine nachträgliche Manipulation ausgeschlossen ist, da die Dokumentationen sich auf einen Server befinden und zwar vor dem Schadensfall.
Der Vorgang ist bei Hermes unter der Vorgangs-Nr. 1015973594 aktenkundig.
Nach Vorlage genannter Unterlagen teilte mir Hermes mit:
Zitat Hermes: „Nach Prüfung der nun vorliegenden Unterlagen haben wir festgestellt, dass rechtlich verbindliche Nachweise über den Warenwert/Kaufbelege noch immer nicht vorliegen.
Daher bewertet Hermes die Höhe des Ihnen entstandenen Schadens über eine Gewichtsabrechnung auf Grundlage des Handelsgesetzbuches (HGB) :
Die gesetzliche Haftung ist auf einen Wert von 8,33 Rechnungseinheiten/Kilogramm Sendungsgewicht begrenzt. Die genannte Rechnungseinheit ist das Sonderziehungsrecht (SZR) des Internationalen Währungsfonds (IWF) zur Zeit der Übernahme am 08.04.2019. Ausgehend von einem Sendungsgewicht von 3 kg ergibt sich folgende Berechnung: 8,33 x 1,23389 x 3 kg.
Die gesetzliche Haftungshöchstgrenze beträgt demnach 30,83 € zuzüglich der Transportkosten.
Hermes erstattet Ihnen daher den Betrag in Höhe von 35,78 €. Der Betrag wird in den nächsten Tagen auf das angegebene Konto überwiesen. “
Jeder Hermes Kunde oder Partner sollte sich diese Ausführungen von Hermes genau vergegenwärtigen, gerade hinsichtlich „Schadensregulierung über Gewicht“ und „Haftungshöchstgrenze“.
Automatisch wirft sich nunmehr die Frage auf. Wie würde denn Hermes z. B. einen Schaden von einer Oma regulieren, die ihren antiken und leichtgewichtigen Brillantring verkauft und versendet hat, dafür aber keine Rechnung vorlegen kann?
Ich habe gegen die Entscheidung und in Folge der Kontogutschrift Widerspruch eingelegt. Hermes wurde mit Terminsetzung zur vollumfänglichen Schadensregulierung aufgefordert. In der Sache jedoch ergebnislos. Ich setzte Nachfristen und letztendlich teilte ich Hermes mit, dass sich das Unternehmen bezüglich meiner Forderungen im Verzug befindet.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Am 20.05.19 informierte ich über ein postalisch zugestelltes Beschwerdeverfahren zum Geschäftsvorfalls 1015973594 WNW-R, die Herren Geschäftsführer, Hermes Europe GmbH, Essener Straße 89, 22419 Hamburg und forderte erneut unter Terminsetzung die vollumfängliche Schadensregulierung.
Auszug aus meinem Schreiben an die Geschäftsleitung:
„Da die Paketzustellung nicht vertragsgemäß ausgeführt wurde, fordere ich entweder mein Eigentum (Paket) bis zum Termin 23.05.19 zurück, anderenfalls fordere ich meinen Schadenregulierungsanspruch in Höhe des Restforderungsbetrag 89,22 Euro, zzgl. 5,00 Euro gesetzeskonforme Mahngebühr bei Verzug, termingerecht zu begleichen.
Mithin erwarte ich bis zum Termin 25.05.2019 entweder mein Eigentum an mich zurück oder meinen Schaden in der Gesamthöhe von 94,22 Euro zu regulieren. “
Die Sachbearbeiterin Frau H. teilte mir mit, dass sie meine Beschwerde zur Sendung 02098123001835, bearbeitet.
Zitat Hermes: „Ich habe alle uns vorliegenden E-Mails noch einmal durchgeschaut und habe lediglich die Anzeigen an sich gefunden (siehe Anhang). Einen Screenshot, der die Preisabsprache zwischen Ihnen und der Empfängerin abbildet, konnte ich nicht finden. Bitte lassen Sie mir diesen (maximal 3 MB groß) als Antwort auf meine E-Mail zukommen. Sobald mir dieser Screenshot vorliegt, werde ich selbstverständlich die geforderte Nachregulierung vornehmen. “
Ich stellte den geforderten Screenshot mit Anzeigennummer, nun noch einmal Hermes zu. Aus diesem Screenshot geht hervor, dass mein Schadenersatzanspruch äquivalent in Höhe der Preisabsprache liegt.
Der Eingang des Screenshots wurde von Hermes bestätigt und entgegen der verbindlichen Zusicherung nunmehr die Nachregulierung vorzunehmen, verlangte die Sachbearbeiterin stattdessen, dass ich einen Beweis vorzulegen habe, dass die Preisabsprache von mir so angenommen wurde und einen Beweis wie zwischen mir und der Käuferin die Zahlungsmodalitäten vereinbart wurden.
Mehrfach hatte ich Hermes mitgeteilt, dass die Warensendung auf Vertrauensvorschuss vorgenommen wurde, heißt, dass die Käuferin erst nach Erhalt der Ware diese bezahlt. In der Konsequenz heißt es aber nicht, dass die Adressatin für ein Fehlverhalten verursacht durch Hermes, bei nicht erhaltener Ware für diese aufzukommen hat.
Schlussendlich habe ich Hermes mitgeteilt, dass ich zur Sache nicht weiter vortragen werde, da alle Unterlagen die für eine Schadensregulierung relevant sind, dem Versender als meinen Vertragspartner, vorliegen. Ich forderte erneut unter Terminsetzung zur vollumfänglichen Regulierung meines Schadens auf oder eben zur Aushändigung des Pakets.
Der Status quo: Hermes hat auch diesen Termin fruchtlos verstrichen lassen!
Mein Fazit: Mir drängt sich der subjektive Verdacht auf, dass Hermes eine Geschäftspolitik betreibt, die von Verbraucherschützern dringend überprüft werden sollte.
Ich behalte mir in der Sache vor, die Angelegenheit als Verbraucherinformation weiterläufig zu veröffentlichen, die Aushändigung der kompletten Schriftsätze an Verbraucherschützer auszuhändigen und die Bereitschaft mich einer Musterfeststellungsklage (bekannt als Sammelklage, die auch seit 2018 in Deutschland zulässig ist) beizutreten oder zu initiieren.
31.05.2019 | 14:10
Abteilung: Social Service
Hallo Monika Pu.,
vielen Dank für Ihren Beitrag.
Es tut uns Leid, dass der Verbleib Ihrer Sendung bisher nicht geklärt werden konnte.
Ohne rechtlich verbindliche Wertnachweise ist die vollständige Schadensregulierung nicht möglich, daher die Gewichtsabrechnung.
Sollten Ihnen diese noch vorliegen, können Sie sie uns gerne an socialmediahermesworld.com mit dem Betreff "ReclaBox 193390" schicken.
Herzliche Grüße aus Hamburg,
Ihr Social Service-Team der Hermes Germany GmbH
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist endgültig nicht gelöst