159 Views | 13.07.2019 | 11:49 Uhr
geschrieben von Sarah-Maria
Am 26.06.19 habe ich eine Kette von Bijou Brigitte im Karstadt gekauft, die ich seitdem ein paar Mal getragen habe. Jetzt ist sie bereits leicht angelaufen, weshalb ich sie am 11.07.19 zurückgeben wollte. Sowohl die Verkäuferinnen als auch das Büro sagten mir, das wäre bei Modeschmuck so, da könne man nichts machen. Ich finde es eine Unverschämtheit, wie man sich einfach so über geltendes Recht hinwegsetzen kann!
Meine Forderung an KARSTADT Warenhaus GmbH:
Rücknahme oder Gutschein
Firmen-Antwort ausstehend seit
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