86 Views | 31.07.2019 | 20:42 Uhr
geschrieben von Hasan Par.
Bestell-/Kundennummer: M044 - 332382
Haben uns Ende April eine Kaffeemaschine beim Media Markt gekauft. Waren kurz nach dem Kauf für 5 Wochen in Urlaub. Nach dem Urlaub in einem Personen Haushalt ging die Maschine nach wenigen Wochen Kaputt, der Schieber ging von selber runter.
Also habe ich die Maschine zur Reparatur gebracht. Nach 14 Tagen war sie dann da, bin ich hin und man wollte mir eine komplett verkratzte Maschine andrehen. Daraufhin schicke der Verkäufer/Berater die Maschine wieder zum Hersteller zurück. Seit dem nichts. Wenn man anruft, eine kann das nicht, der andere, weiß es net, die andere legt einfach auf.
Meine Forderung an Media Markt:
Meine Kaffeemaschine/Neue Kaffeemaschine oder mein Geld
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Das BGB gibt doch ganz klare Vorgaben.
Die Reparatur war hier sicherlich die ungünstigste Methode.
Ich hätte hier die Lieferung einer mangelfreien Sache gefordert - also Umtausch der defekten Maschine.
Leider dauern solche Reparaturen meistens eben genannte Wochen.
Also, am besten Fristsetzung und nach Ablauf BGB mitnehmen und mangelfreie Sache fordern - oder Rücktritt vom Kaufvertrag.
§ 439 Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen
Hier muss man aber auch beachten, dass der Händler auch ein Wörtchen Mitzureden hat.
Wenn ich mir ein neunen Mercedes kaufe, nach zwei Wochen die Bremsen kaputt sind werden sie auch nur die Bremsen austauschen und mir keinen neuen Wagen geben.
Das Zauberwort heißt: Verhältnismäßigkeit