XXXLutz Einrichtungshäuser (Würzburg)
Sofa nach einem Jahr unbrauchbar
Bestell-/Kundennummer: Bestellnummer 1171911064574, Auftragsnummer JXTTNA
Ignoranz bei der Reklamationsabwicklung.
Ich finde unverschämt, wie Sie sich mit den Kunden umgehen, die beim Kauf Ihrer Waren Ihnen Vertrauen schenken - nicht nur bei der Qualität Ihrer Waren, sondern auch beim Umgang mit den Reklamationen.
Es ist absolut nicht akzeptabel, dass Sie sich erlauben, die E-Mails Ihrer Kunden zu ignorieren. Meine letzte E-Mail habe ich Ihnen am 06.04.2021 geschickt. Bis heute habe ich weder eine Antwort von Ihnen bekommen noch die Lösung des Falls erfolgte.
Bereits im Dezember letzten Jahres habe ich bei Ihnen eine Kuhle am Rückenteil der Wohnlandschaft, siehe markierte Stelle auf dem Screenshot, reklamiert. Seit dem Kauf war das Möbelstück ca. 1 Jahr alt. Wie bereits mehrmals erläutert, sehe ich nicht ein, dass Sie mir die Schuld für den offensichtlichen Mangel in der Herstellung/Verarbeitung mit der Begründung intensiver Nutzung zuschieben.
Wie bereits erläutert, finden sich im Gutachten des Gutachters keinerlei Aussagen über die Nutzungsintensivität des besagten Teils. Ich zitiere die Aussage aus dem Gutachtenb: "Unsere Feststellung vor Ort: Zweisitzer mit Funktionselement - Rücken - links / Polsterung - Schaum eingedrückt". Wie ich Ihnen auch nachweislich (Bilder von der betroffenen Stelle bereits per E-Mail übersendet) geschildert habe, kann die Stelle des Rückenteils (Ecke links oben) kein "Lieblingsplatz" sein, wie Sie behaupten, da es ein Rückenteil ist, welches grundsätzlich nur zum Schlafen ausgeklappt wird. Gesessen an dieser Stelle wurde nur ein einziges Mal - an dem Tag, an dem der Mangel festgestellt wurde.
Wie bereits erwähnt, war das Sofa zum Zeitpunkt der Reklamation ca. ein Jahr alt. Allein aufgrund dieser kurzen Nutzungsdauer eines solchen Möbelstücks kann man offensichtlich nicht davon ausgehen, dass es so stark beansprucht wurde, dass zu so einem Mangel gekommen ist - sogar bei einer 24-h-Nutzung.
Es ist jedem klar, dass der gewöhnliche "Lieblingsplatz" nur am Sitzteil der Wohnlandschaft sein kann, nicht aber in der Ecke des Rückenteils. Wenn an der betroffenen Stelle eine Unterkonstruktion o. Ä. fehlt - so füllt es sich nämlich an - (in der unmittelbaren Nähe der betroffenen Stelle ist eine Holzunterkonstruktion vorhanden), ist es offensichtlich, dass es sich um einen Herstellungsmangel handelt.
Wie mir der Gutachter per E-Mail mitgeteilt hat, konnte die Ursache für die von mir reklamierte Durchdrückung/Kuhle nicht festgestellt werden. Dies wäre auch nicht möglich gewesen, da das betroffene Rückenteil nur von außen begutachtet wurde. Für eine eindeutige Feststellung der Ursache ist eine Freilegung des Polsters notwendig. Dies wurde vom Gutachter jedoch nicht vorgenommen. Zudem, da der Gutachter von ihnen beauftragt wurde, ist die Unabhängigkeit des Gutachters an dieser Stelle ebenfalls zu bezweifeln. Es bleibt ihnen überlassen, eine erneute Begutachtung zu veranlassen, um eine eindeutige Feststellung der Ursache des Mangels zu erreichen. Die erste Begutachtung hat offensichtlich keine Klarheit diesbezüglich ergeben.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Vor diesem Hintergrund weise ich Ihre Aufforderung zur Übernahme von Gutachterkosten ausdrücklich zurück und bestehe darauf, dass Sie den Rückenteil endlich ersetzen oder auf Ihre Kosten reparieren lassen oder das Sofa abholen und den Kaufpreis erstatten. Das Möbelstück können wir in dem Zustand, in dem es sich befindet, nicht nutzen.
Ich sehe nicht ein, dass man ein Sofa ein Jahr nach dem Kauf wegschmeißen und sich ein neues anschaffen muss.
Beschwerde ist endgültig nicht gelöst