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428 Views | 25.04.2022 | 18:11 Uhr
geschrieben von Sandra Golasch-Jacob
Bestell-/Kundennummer: 012END
Keine Information erhalten bzgl. unvollständiger Küchenlieferung.
Ich habe eine Küche bestellt.
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Obwohl es in den AGB steht, wurde ich nicht darauf hingewiesen, dass beim sogenannten Liefertermin nur ein paar Holzschränke und die Arbeitsplatte geliefert werden. Sonst hätte ich meine alte Küche drin gelassen und den Liefertermin verschieben lassen. Ersatzgeräte wurden auch nicht zur Verfügung gestellt, obwohl mir beim Verkauf gesagt wurde, dass ich welche bekommen würde in so einem Fall. Seither bin ich ohne Küche.
Verbraucherschutz, Anwalt und Presse sind bereits informiert. Stellungnahme von Hardeck bisher allein vom Verkäufer mit dem Halbsatz: "Ich habe Ihre Anfrage an den Kundenservice weitergeleitet".
Meine Forderung an Hardeck Möbel GmbH & Co. KG:
Sofortige Bereitstellung von Ersatzgeräten plus Zahlung einer täglichen Entschädigungspauschale in Höhe von 20 Euro für ein warmes Mittagessen.
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Ja, wenn es doch in den AGBs stand, warum sollten Sie dann nochmal extra drauf hingewiesen werden?
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