0 Views | 11.10.2022 | 10:39 Uhr
geschrieben von Tamara Laz

HORNBACH-Baumarkt-Aktiengesellschaft (Bornheim bei Landau/Pfalz)

Vollglastüre keine Reklamation

Bestell-/Kundennummer: 2004701667

Ich habe beim Hornbach in Krems eine Schwebetüre aus Vollglas bestellt. Um dieselbe Türe zu bekommen, Modell und Schliefart habe ich meine Alte Rechnung von den beiden anderen Türen mitgebracht und immer wieder hinterfragt ob die Neue Bestellung mit der Alten Bestellung übereinstimmt.

SCHLAGWORTE

Ja, ich habe gesagt, welches Modell nur ich konnte als keine Fachkraft vom Hornbach oder Glaser nicht ersehen auf der alten Rechnung, welche Schliefart, da ich diese Rechnung dabei hatte und immer fragte, ob die Türen gleich sind im Schlief, habe ich mich auf die Fachkraft im Baumarkt verlassen. Was soll ich sagen - alles hat gepasst, nur genau wo ich mich auf Fachleute verlassen habe, wo ich annehme er kann seine eigene Rechnung lesen, genau das war falsch. Mich hat niemand über Klarglas oder Dimantenschlief aufmerksam gemacht und hingewiesen.

Erst bei zweiter Anfrage, was nun passieren wird, hat man mich nur per E-Mail mit Schuldzuweisung bombardiert, scheinbar wird man als Frau bei Hornbach nicht als vollwertiger Mensch angesehen, mit einer Frau kann man das ja machen.

Ich erwarte mir nicht viel, aber ein wenig Höflichkeit, eine Lösung zu suchen, einen Kompromiss vorzuschlagen und mich nicht mit einer 1300 EUR Glastüre sitzen lassen. Ich bin nicht nur unzufrieden, enttäuscht. Auch fühle ich mich als Frau in Ihrem Konzern nicht mehr wohl, da ich jetzt annehme, wenn Ihren Leuten ein Fehler passiert wird, die Schuld bei mir liegen und nicht an Ihren Fachkräften, denen es nicht möglich war auf Ihrer eigenen Rechnung das Produkt herauslesen können.

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Meine Forderung an HORNBACH-Baumarkt-Aktiengesellschaft: Gutschein 500 EUR.


 
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