177 Views | 26.04.2024 | 11:35 Uhr
geschrieben von Katrin Honecker

EWR Aktiengesellschaft (Worms)

Zu hohe Jahresabschlussrechnung

Bestell-/Kundennummer: 27667908-2571724

Meine Schwester hat vor mir in dem Haus gewohnt, indem wir jetzt wohnen.

Sprich, sie: 231 Tage, vom 01.01.22-14.10.22. Wir, 134 Tage, vom 15.10.22- 01.02.2023 (Abrechnungszeiträume).

Wir alle zusammen sollen jetzt einen Betrag von 6.300,-- € nachzahlen.

Bei uns würden die Zählerstände geschätzt, weil angeblich keine Zählerstände mitgeteilt wurden.

Schlussfolgerung:
Für 231 Tage kam eine Rechnung von 2.582,-- €.
Und für 134 Tage eine Rechnung von 3.770,-- €., für dieselbe Adresse.

Heute (26.04.2024) bekam ich eine Mail, dass die Rechnung korrekt sei. Diese Rechnung übersteigt das 3-fache von meinem Gehalt!

Meine Schwester hat ihre Rechnung auch viel früher bekommen, ich meine erst im September 2023.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an EWR Aktiengesellschaft: Wir möchten eine ordentliche Prüfung. Das kann nicht sein!


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (6)


26.04.2024 | 11:51
von Micha Hoffi | Regelverstoß melden
Da Ihre Beschwerde auf diesem Portal öffentlich ist, versucht auch der Leser diese mit nachzuvollziehen.

Leider fehlen dazu wichtige Informationen. Es ist zwar relativ interessant, wie viel Sie monatlich verdienen, aber welcher (angeblicher) Verbrauch (also die kWh) Ihnen EWR in Rechnung stellt, ob dieser denn irgendwie nachvollziehbar ist und ob es nun auch (echte) abgelesene Zählerstände gibt, darüber gibt es leider keinerlei Angaben.

26.04.2024 | 12:28
von Katrin Honecker | Regelverstoß melden
Nein, es ist absolut nicht nachvollziehbar, und wie bereits erwähnt, hat man mir am Telefon gesagt, dass die Werte beim ersten Ablesen genommen wurde und dann geschätzt wurde, trotz, dass ich Zählerstände mitgeteilt habe. Dann wären auf einmal keine angekommen. Ich könnte gerne die anderen Seiten hochladen, nur, es bringt ja nichts. Die Angaben wurden ja geschätzt. Jetzt bin ich auch schlauer und schreibe mir jeden Monat den Zählerstand auf, nur das bringt mir ja für die andere Rechnung nichts mehr. Was ich habe, ist der Verbrauch vom Jahr davor (2021), aber von einem anderen Anbieter.

26.04.2024 | 12:42
von Micha Hoffi | Regelverstoß melden
Sorry, ja, es ist wirklich nicht nachvollziehbar.
Wenn Sie den Zählerstand selbst abgelesen haben und EWR mitgeteilt haben, dann sind die tatsächlichen (abgelesenen) Zählerstände für eine Rechnung maßgeblich!
Weshalb meinen Sie, das bringt nichts? Kennen Sie denn diese Zählerstände nicht mehr? Auf welchem Wege haben Sie die Zählerstände mitgeteilt, dass Sie dort nicht mehr nachschauen können? Wann haben Sie denn die Abschlussrechnung bekommen? Kennen Sie auch den tatsächlichen (abgelesenen) Zählerstand vom 01.02.2023 nicht mehr? Wie hoch war denn der (geschätzte) Verbrauch, ist dieser überhaupt nachvollziehbar? Sie müssten - bei über 6.000,-- € Nachzahlung - ja ein Vielfaches Ihres sonst Üblichem verbraucht haben!

26.04.2024 | 14:43
von Katrin Honecker | Regelverstoß melden
Ich habe im Jahr 2022 einmal am 15.10. bei Einzug den Zählerstand durchgegeben und einmal am 25.11., natürlich hab ich kein Foto gemacht, nur den Stand vom 15.10. hab ich auf ein Zettel geschrieben. Und bei beiden war es eine Karte von EWR selbst. Jetzt führe ich Buch. Trotzdem, für 134 Tage 3770,-- €? Wie viele Leute sollen in der Zeit hier im Haus gewohnt haben? 20?

27.04.2024 | 16:38
von ReclaBoxler-3737851 | Regelverstoß melden
Sie reiten immer nur auf den Euro-Beträgen rum.

Maßgeblich sind aber die Zählerstände, die Sie sich natürlich auch für die Kontrolle selbst notiert haben müssen.
Stimmen die Zählerstände oder sind da gravierende Abweichungen zum früheren Verbrauch im gleichen Zeitraum? Passt der derzeitige monatliche Verbrauch dazu? Waren die Abschlagszahlungen verbrauchsgemäß?

Wenn die Zählerstände in Ordnung und nachvollziehbar sind und tarifgemäß abgerechnet wurde, dann müssen Sie die Rechnungen bezahlen. Ob das nun Ihr Monatseinkommen übersteigt oder nicht.

02.05.2024 | 10:54
von Katrin Honecker noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich kläre das mit der Verbraucherzentrale


02.05.2024 | 10:55
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!