2392 Views | 12.01.2009 | 13:48 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2183395
Ich bin ein ausgesprochener Handymuffel und telefoniere nur, wenn es unbedingt nötig ist. Aus diesem Grunde habe ich mir bei E-plus eine prepaid-Karte gekauft.
Nun wird mir die Handybenutzung gesperrt, obwohl noch ein Guthaben vorhanden ist, mit dem Hinweis, ich soll meine prepaid-Karte aufladen. Dieses Vorgehen betrachte ich als "Kaufnötigung". Mit dem gleichen Recht könnte ja mein Bäcker von mir verlangen ich soll neues Brot kaufen, obwohl ich noch Vorräte zuhause habe.
Gegen dieses Geschäftsgebahren beschwere ich mich.
Meine Forderung an E-Plus:
Keine Sperrung der prepaid-Karte nach Ablauf einer gewissen Frist, wenn noch ein Guthaben vorhanden ist!
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Musterbrief:
Katja Mustermann
Muster Str.87
00000 Musterstadt
Vodafone D2 GmbH
Am Seestern 1
40547 Düsseldorf
Verfall des Prepaid-Guthabens
Mobilfunknummer: 1111/1234567
Kundennummer: 12345678
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter Bezugnahme auf das Urteil des OLG München (AZ: 29 U 2294/06) vom 22.06.2006 und das Urteil des LG Düsseldorf vom 23.08.2006 (Az.:12 O 458/05),weise ich Sie darauf hin, dass mein Prepaid-Guthaben in Höhe von 4,20 Euro nicht verfallen darf. Mit beiden Urteilen wurden entsprechende Verfall-Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unwirksam erklärt.
Ich fordere Sie daher auf, mir bis zum 08.09.06 zu bestätigen, dass mein Prepaid-Guthaben nicht verfallen wird.
Für den Fall, dass ich keine positive Antwort von Ihnen erhalte, behalte ich mir gerichtliche Schritte vor.
Mit freundlichen Grüßen
Somit erfüllen die Anbieter die gesetzlichen Bedingungen! Auch wer nicht telefoniert, verursacht Kosten, das solltet ihr mal bedenken. Einige Anbieter nehmen z.B. schon eine Gebühr, wenn man die Karte nicht benutzt. Und das ist auch richtig so.